Wegen der aktuell in der Oberpfalz grassierenden Vogelgrippe wird nun auch in Weiden eine Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen.
Das teilte die Stadt Weiden heute mit. Betroffen sind alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter, die entlang der Waldnaab/des Flutkanals liegen. Wenn der Abstand zum Gewässer 500 Meter oder weniger beträgt, muss das Geflügel entweder in einem Stall gehalten werden oder es muss durch eine Vorrichtung vor einem Eindringen von Wildvögeln oder ihren Ausscheidung geschützt werden. Die Aufstallungspflicht gilt ab sofort und bis auf Weiteres. Nähere Informationen gibt es auch unter www.weiden.de. (eg)