Seit heute wird vor dem Weidener Landgericht wieder ein Fall mit mehreren Schleusungen verhandelt. Angeklagt ist ein 38-jähriger Iraker, dem 2017 und 2018 in 99 Fällen gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern nach Deutschland vorgeworfen wird. Dabei soll er den Geschleusten in seiner Wohnung Unterschlupf und dafür Geld verlangt haben.
Kurz nach Prozessbeginn sollte es zu einem Rechtsgespräch mit einer Verständigung kommen. Die Verständigung kam letztendlich aber nicht zustande, weil der Angeklagte die angedrohten bis zu 7 Jahre Haft als zu viel erschienen. Er habe ja schließlich nur die Wohnung zu Verfügung gestellt und dafür Geld kassiert. An den Schleusungen selbst sei er nicht beteiligt gewesen.
Der Iraker gestand die Unterbringung in seiner Wohnung, sodass ihm eine Strafmilderung in Aussicht gestellt wurde. Der Strafrahmen bewegt sich jetzt zwischen 5 Jahren und 9 Monaten und 6 Jahren und 3 Monaten.
Der Prozess wird durch sein Geständnis von 7 auf 4 Verhandlungstage reduziert. Das Urteil fällt voraussichtlich am 25. April. (tb)