Tschechien wurde mit Wirkung ab Sonntag 14. Februar 2021, um 0:00 Uhr als Virusvariantengebiet eingestuft. Dies bedeutet, dass auch Grenzpendler, obwohl Testpflicht besteht, eine 10-tägige Quarantäne ableisten müssen und sich frühestens nach fünf Tagen frei testen lassen können. Von den damit geltenden Einreisebeschränkungen können Ausnahmen für Grenzpendler in sehr beschränktem Umfang zugelassen werden. Bescheinigungen dafür müssen beantragt werden.
Beschäftigte, die in einem systemrelevanten Unternehmen wichtige Tätigkeiten ausüben, kann eine entsprechende Bescheinigung durch die Stadt Weiden erteilt werden. Diese Ausnahmeregelung ist sehr eng und streng auszulegen. Welche Betriebe als systemrelevant einzustufen sind und als solche anerkannt werden, ergibt sich aus dem Amtsblatt der EU-Kommission vom 30. März 2020.
Um eine Einreise nach Deutschland für derartige Grenzpendler zu ermöglichen und entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilen zu können, finden Sie hier die notwendigen Unterlagen. Diese sind bis zum 16. Februar 2021, 10:00 Uhr per E-Mail an kommfue@weiden.de zu senden. Die Kürze der zur Verfügung stehenden Frist ergebe sich aus Vorgaben der Bundes- und Landespolitik. Verspätete oder unvollständig ausgefüllte Listen können nicht berücksichtigt werden, betont die Stadt Weiden.
(vl)