Die Stadt Weiden bedauert sehr nicht generell auf Sondernutzungsgebühren für ide Außenbestuhlung verzichten zu können. Das gab heute die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt. Jedoch weist die Stadt auf die Möglichkeit hin, sich Sondernutzungsgebühren erstatten zu lassen, soweit und solange von einer erlaubten Sondernutzung kein Gebrauch gemacht wurde.
Ein entsprechender formloser antrag kann zusammen mit dem Nachweis, dass die Sondernutzung nicht ausgeübt wurde an das Bauverwaltungsamt gerichtet werden per E-Mail an sondernutzung@weiden.de.