Di, 21.05.2019 , 17:12 Uhr

Weiden: Gefängnis für den Todesfahrer

Der Autofahrer, der im Sommer 2017 mit einem VW-Transporter einen Radfahrer tot gefahren hat und nach dem Unfall das Geschehen vertuschen wollte, soll ins Gefängnis. Das Landgericht in Weiden hat heute in einem Berufungsverfahren die vom Amtsgericht in erster Instanz verhängte Bewährungsstrafe widerrufen. Demnach soll der 33-jährige Autofahrer aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab seine Strafe von zwei Jahren doch absitzen. Er war im Januar wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht verurteilt worden, die Strafe wurde aber zur Bewährung ausgesetzt, weil der Autofahrer sozial eingeordnet lebe, eine Arbeitsstelle habe, nicht vorbestraft sei und auch im Fahreignungsregister keine Einträge habe.

Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Angeklagte sei nach Alkoholgenuss im Nebel heimgefahren und habe nicht einmal angehalten als er gemerkt habe, dass er jemanden angefahren hat, begründete leitender Staatsanwalt Peter Frischholz. Der Autofahrer habe sich auch nicht gescheut, seine Kumpels in eine Straftat hineinzuziehen, indem er ein falsches Alibi von ihnen verlangt hat. Zudem habe er die Tat verschleiern wollen, in dem er angezeigt hat, dass ein Unbekannter sich den Wagenschlüssel genommen und mit dem VW einen Unfall gebaut habe. „Kann ich jemandem, der derart handelt, sagen, dass er nichts an der Freiheit merken soll“, sprach sich Frischholz dagegen aus, den Verurteilten als freien Mann nach Hause zu schicken.

Die zweite Strafkammer des Weidener Landgerichts unter Vorsitz von Richter Reinhold Ströhle sah das ähnlich: „So, wie sich die Sache hier abgespielt hat, muss ein empfindliches Übel verhängt werden“. Das Gericht hatte keinen Zweifel, dass der Autofahrer gemerkt habe, dass er einen Menschen überfahren hat. Er habe einen Menschen im Straßengraben liegen lassen, von dem er nicht wissen konnte, wie schwer er verletzt ist. „Das ist eine bodenlose Sauerei und absolut verwerflich“, wandte sich Richter Ströhle ungewöhnlich drastisch an den Verurteilten. „Wenn Sie wenigstens anonym Hilfe gerufen hätten!“

Das Gericht nimmt als Motiv an, dass der Autofahrer vertuschen wollte, dass er vor der Fahrt drei Stunden lang getrunken hatte – auch wenn der später nachgewiesene Alkoholgehalt für das Ersturteil nicht relevant war. Für den Widerruf der Bewährung sei es aber durchaus von Bedeutung. Der Angeklagte habe lieber in Kauf genommen den Radfahrer im Straßengraben „verrecken zu lassen“. Die Verteidigung der Rechtsordnung gebiete es, den 33-Jährigen seine Strafe absitzen zu lassen. „So ein Verhalten kann in unserer Gesellschaft nicht toleriert werden“, so Ströhle.

Verteidiger, Rechtsanwalt Engelbert Schedl aus Weiden, kündigte an, die Aufhebung der Bewährung mit einem Revisionsantrag anzufechten. Sein Mandat habe “einen Blackout“ nach dem Unfall gehabt und sei völlig durch den Wind gewesen. Der 33-Jährige sei durch das Geschehen und finanzielle Forderungen im hohen fünfstelligen Bereich ohnehin genug bestraft und müsse nicht auch noch ins Gefängnis dafür. (gb)

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