Im Weidener Flutkanalprozess ging es auch heute um das Thema, ob drei junge Erwachsene ihren Freund vor dem Ertrinken hätten retten können oder nicht. Sie sind des Totschlags wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.
Im Gerichtssaal wurden deshalb Chatnachrichten vorgelesen und Sprachnachrichten angehört, die zum Zeitpunkt des Geschehens und danach gemacht worden waren. Es war ein für die Angeklagten teilweise belastendes Material. Bei den Nachrichten ist der Frage nachgegangen worden, ob die jungen Erwachsenen erahnen konnten, dass ihr Freund ertrinkt.
Vorher wurden noch zwei Befangenheitsanträge gegen Richter Matthias Bauer zurückgewiesen. In dem einen Antrag ging es um ein Interview mit OTV-Redakteur Thomas Bärthlein, in dem er angeblich von einem Ermordeten gesprochen haben soll. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen, so Vorsitzender Richter Gerhard Heindl. Bauer habe sich versprochen und den Fehler auch sofort danach korrigiert. Bärthlein habe diese Aussage telefonisch bestätigt.
Auch der 2. Befangenheitsantrag wurde zurückgewiesen. Der Vorwurf der Verteidiger lautete hier, Bauer habe sich mit seinem Handy beschäftigt statt der Verhandlung zu folgen. Dies sei nicht der Fall gewesen. Bauer habe lediglich nachgeprüft, ob sein Handy auf lautlos gestellt gewesen sei.
Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.