Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung setzt sich der Stadtrat in Weiden aus dem Oberbürgermeister und 40 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Stadtrates wurden am 15.03.2020 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen fand im Zuge einer Gesetzesänderung erstmals das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers Anwendung, das seit 2009 auch für die Sitzzuteilung bei Bundestags- und Europawahlen eingesetzt wird. Die neue Auszählungsmethode löst das bisherige Verfahren nach Hare-Niemeyer ab und geht zurück auf eine interfraktionelle Einigung im Innenausschuss des Bayerischen Landtags nach Anhörung einer Expertenkommission.
Bei dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers werden die Stimmenzahlen durch ungerade Zahlen in aufsteigender Reihenfolge, beginnend mit der Zahl eins, geteilt und die Sitze dann in der Reihenfolge der größten sich ergebenden Höchstzahlen zugeordnet. Anschließend wird jedem Wahlvorschlag der Reihe nach so oft ein Sitz zugeteilt, wie er jeweils die höchste Teilungszahl aufweist.
Das Berechnungsschema ist – wie auch das abschließende Ergebnis der Stadtratswahl – auf der städtischen Homepage unter www.weiden.de – Rubrik „Wahl 2020“ abrufbar. Bei Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer käme es im Übrigen zu keiner Änderung der Sitzverteilung im Weidener Stadtrat.
Redaktioneller Hinweis:
Das Bild stammt aus unserem Archiv und wurde noch vor der Coronakrise aufgenommen.
(vl)