Die Kliniken Nordoberpfalz AG reagiert auf die weiterhin hohen Coronainfektionszahlen: Ab kommenden Montag, den 30. November, gilt in den Häusern des Verbundes ein Besuchsverbot.
Die Einführung des Besuchsverbots ab kommenden Montag orientiert sich an den Maßnahmen der erfolgten Beschlüsse von Bund und Ländern. Entsprechend gilt auch das Besuchsverbot bis zum 20. Dezember. „Die bisherigen Maßnahmen haben einen Teilerfolg gebracht und der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen wurde gestoppt. Doch wir sind noch lange nicht am Ziel angelangt. Wir wissen um die einschneidenden Maßnahmen, die wir in unseren Häusern jetzt umsetzen, aber sehen diese als unabdingbar und notwendig an, um unsere Patientinnen und Patienten sowie unser Personal zu schützen und die Versorgung der Bevölkerung weiter sicherzustellen.“, erklärt Dr. Thomas Egginger, Vorstand der Kliniken Nordoberpfalz AG.
Besuche sind die Ausnahme
Möglich ist der Besuch nur noch in begründeten Ausnahmefällen. Beispielsweise dürfen Eltern und Sorgeberechtigte der kleinsten Patienten in der Kinderklinik ihre Kinder weiterhin besuchen. Auch bei Geburten bleibt eine Begleitung zugelassen. Während des stationären Aufenthaltes nach der Geburt dürfen Väter Mutter und Kind einmal pro Tag für zwei Stunden besuchen. Die bisher gültigen Besuchszeiten von 12 bis 18 Uhr haben hier weiterhin Bestand. Auch die Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Patienten ist nach vorheriger Anmeldung auf der Station weiterhin möglich. „Wir sind im Frühjahr auf sehr großes Verständnis unserer Patienten und Besucher für diese Regelungen gestoßen und bitten auch jetzt um Verständnis“, so Medizinische Direktorin Michaela Hutzler.
Auch ambulante Untersuchungen werden durchgeführt. Hier gilt weiterhin, dass die Begleitung von Patienten nur dann erlaubt ist, wenn es zwingend erforderlich ist, beispielsweise bei dementen oder schwerkranken Patienten. Alle ambulanten Patienten und Besucher müssen weiterhin das vor einigen Wochen eingeführte Kontaktformular ausfüllen. An den Rezeptionen können – falls notwendig – von Angehörigen persönliche Gegenstände für stationäre Patienten (z.B. Wäsche) namentlich gekennzeichnet über- bzw. abgegeben werden. Die Rezeption informiert daraufhin die entsprechende Station und vereinbart die Abholung.
Weiterhin Kapazitäten auf den Stationen
Weiterhin stehen sowohl auf den Normal- als auch auf den Intensivstationen Kapazitäten zur Verfügung. Dies wird ermöglicht durch teilweise Verlegungen von Patienten oder Verschiebungen von nicht zwingend notwendigen Operationen, die eine intensivmedizinische Versorgung nach sich ziehen würden. Notfall-Operationen und zwingend nötige Eingriffe, wie zum Beispiel Tumor-Operationen, werden weiterhin durchgeführt. Alle Patienten, die in den Häusern der Kliniken Nordoberpfalz AG aufgenommen werden, werden auf eine CoVid-19-Erkrankung getestet.
Optimistisch zeigt man sich beim Klinikverbund, was den Lagerbestand bei persönlicher Schutzausrüstung, Medikamenten, medizinischer Ausrüstung und Verbrauchsgütern betrifft. „Durch unser angelegtes Pandemielager müssen wir mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Lieferengpässe befürchten, wie sie im Frühjahr aufgetreten sind“, betont Michaela Hutzler.
(vl)