Der 21-jährige Mann, der im vergangenen Jahr in Neunkirchen bei Weiden mindestens vier Brände gelegt hatte, erhielt heute nach dem Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von drei Jahren. Der Staatsanwalt hatte zuvor in seinem Plädoyer drei Jahre acht Monate gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten wollte eine zwei-jährige Haft auf Bewährung ausgesetzt sehen mit der Auflage, dass er eine Therapie absolviert.
Auch wenn letztendlich drei Jahre ohne Therapie herauskamen: Verteidiger Engelbert Schedl zeigte sich dennoch zufrieden. Aus der Haft heraus könne sein Mandant nun eine Therapie beantragen. Das sei mit ihm und seiner Mutter auch so besprochen. Der junge Mann wolle endlich sein Leben in den Griff bekommen. Damit er dies auch verwirklichen kann, muss er auch nicht die Kosten des Verfahrens tragen, so der Vorsitzende Richter Heindl.
Der nun Verurteilte muss noch etwa 10 einhalb Monate in Haft bleiben. Die Hälfte der drei Jahre wird ihm wahrscheinlich gestrichen und 7 einhalb Monate hat er bereits im Gefängnis verbracht, sodass letztendlich diese 10 einhalb Monate noch übrig bleiben.
(tb)