Noch bis zum 5. Juli 2019 sind Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren Ostbayernring, Abschnitt B möglich.
Der Ostbayernring ist ein Ersatzneubau einer 380/110kV Höchstspannungsleitung einschließlich einem Rückbau der Bestandsleitung. Der Abschnitt B betrifft die Strecke Redwitz-Schwandorf, Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz – Umspannwerk Etzenricht; Leitung B160. Zuständig für die Einrichtung, den Betrieb und die Änderung der Hochspannungsleitung ist die Regierung der Oberpfalz.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann noch bis einschließlich 05. Juli 2019 bei der Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg (Postanschrift: Regierung der Oberpfalz, Stabsstelle Energiewirtschaft, 93039 Regensburg), Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift gegen den beantragten Plan erheben.
Zur Fristwahrung ist maßgeblich der Eingang bei der Regierung der Oberpfalz. Eine Eingangsbestätigung zum Einwendungsschreiben oder eine schriftliche Erwiderung während des Verwaltungsverfahrens erfolgen nicht. Die Stadtverwaltung der Stadt Weiden i.d.OPf. wird ebenfalls eine Stellungnahme zu dem Planfeststellungsverfahren erarbeiten und fristgerecht der Regierung der Oberpfalz übermitteln.
(Quelle: Pressemitteilung der Stadt Weiden)