Haben es drei Freunde unterlassen, ihren Freund vor dem Ertrinken zu retten? Haben die Angeklagten die Situation verkehrt eingeschätzt? Im Flutkanalprozess sagten heute gute Freunde des Ertrunkenen aus.
Am Weidener Landgericht wurde heute der Flutkanalprozess fortgesetzt. Zu Beginn ging es noch um Anträge des Verteidigers Dr. Burkhard Schulze. In einem der Anträge wurde die Frage aufgeworfen, ob es seiner Mandantin aufgrund ihrer Körpergröße und ihres Gewichts überhaupt möglich gewesen wäre, den Ertrunkenen zu retten. Nachdem sich ein anderer Verteidiger in Teilen dem Antrag angeschlossen hatte, hakte Oberstaatsanwalt Bernhard Voit ein.
Jeder suche sich das heraus, was er zum Zeitpunkt des Ertrinkens von Moritz nicht konnte. Es hätte für die Angeklagten Alternativen gegeben. Sie hätten durch Rufen und Schreien auf die Situation aufmerksam machen müssen.
Im weiteren Verlauf wurden zwei Freunde des Ertrunkenen befragt. Diese kennen auch die zwei männlichen Angeklagten. Gemeinsam sei man schon im Urlaub gewesen, habe sich gekannt. Auch der ertrunkene Moritz sei dabei gewesen. Umso unverständlicher war es für eine Zeugin, dass keiner geholfen habe. Statt dessen seien sie ohne ihren Freund nach Hause gefahren. In der Befragung ging es auch um den Alkoholkonsum des Ertrunkenen. Dieser habe seine Grenzen gekannt, weil er an Diabetes litt. Von Drogen habe er sich immer distanziert.
Im Flutkanalprozess lautet die Anklage gegen zwei junge Männer und eine junge Frau auf Totschlag durch Unterlassung, sprich durch unterlassene Hilfeleistung. Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.
(tb)