Eigentlich war für heute mit Spannung das Urteil im Menschenraubprozess gegen einen Vater und seinen Sohn vor dem Weidener Landgericht erwartet worden. Der heutige Prozesstag erwies sich dann jedoch als sehr viel zäher und langwieriger als vorab erwartet.
Der heutige Prozesstag war geprägt von Unterbrechungen und Verzögerungen. Nachdem direkt zu Beginn der Verhandlung mehrere Beschlüsse verlesen wurden, in denen Anträge der Verteidigung zurückgewiesen wurden, stellte die Verteidigung erneut mehrere Beweisanträge, die in erster Linie auf die Glaubwürdigkeit der Geschädigten abzielten. Auch diese Anträge wurden vom Gericht nach zweistündiger Unterbrechung als nicht erforderlich erachtet und abgelehnt. Ebenso wie ein Antrag, der sich auf den körperlichen Zustand des Vaters bezog. Hier wurde ein sachverständiges Gutachten beantragt, welches zeigen sollte, dass der Angeklagte aufgrund einer Missbildung seiner Zehen sowie zweier Schusswunden nicht im Stande sei, die, bei der ihm vorgeworfenen Schleusung, weiten Fußmärsche zu bewältigen.
Urteil vertagt
Nach den diversen Unterbrechungen wurde die Beweisaufnahme am frühen Nachmittag abgeschlossen. Als das Gericht dann zu den Plädoyers übergehen wollte, kam es jedoch zu erneuten Unstimmigkeiten zwischen Gericht und Verteidigung, da diese sich von der Aufforderung zu plädieren überrascht sah und deshalb unvorbereitet war. Nach einer kurzen Diskussion entschied das Gericht, der Verteidigung im Anschluss an das Plädoyer der Staatsanwaltschaft zwei Stunden Zeit einzuräumen, um sich auf die eigenen Plädoyers vorzubereiten. Nachdem die Staatsanwaltschaft dann jedoch knapp zwei Stunden plädierte, räumte das Gericht ein, dass der Verteidigung mehr Zeit zur Vorbereitung zu stünden. Deshalb wurde die Verhandlung gegen 15:30 Uhr geschlossen und die Fortsetzung für den kommenden Montag um 09:00 Uhr festgesetzt. Dort wird dann neben den Plädoyers der Verteidigung auch das Urteil erwartet.
Die Staatsanwaltschaft plädierte im Fall des angeklagten Vaters für eine Gesamtstrafe von 3 Jahren und vier Monaten. Das Plädoyer zu den Vorwürfen gegen den angeklagten Sohn fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
(ac)