Fr, 07.08.2020 , 16:03 Uhr

Weiden: Noch kein Urteil im Menschenraubprozess

Eigentlich war für heute mit Spannung das Urteil im Menschenraubprozess gegen einen Vater und seinen Sohn vor dem Weidener Landgericht erwartet worden. Der heutige Prozesstag erwies sich dann jedoch als sehr viel zäher und langwieriger als vorab erwartet.

Der heutige Prozesstag war geprägt von Unterbrechungen und Verzögerungen. Nachdem direkt zu Beginn der Verhandlung mehrere Beschlüsse verlesen wurden, in denen Anträge der Verteidigung zurückgewiesen wurden, stellte die Verteidigung erneut mehrere Beweisanträge, die in erster Linie auf die Glaubwürdigkeit der Geschädigten abzielten. Auch diese Anträge wurden vom Gericht nach zweistündiger Unterbrechung als nicht erforderlich erachtet und abgelehnt. Ebenso wie ein Antrag, der sich auf den körperlichen Zustand des Vaters bezog. Hier wurde ein sachverständiges Gutachten beantragt, welches zeigen sollte, dass der Angeklagte aufgrund einer Missbildung seiner Zehen sowie zweier Schusswunden nicht im Stande sei, die, bei der ihm vorgeworfenen Schleusung, weiten Fußmärsche zu bewältigen.

Urteil vertagt
Nach den diversen Unterbrechungen wurde die Beweisaufnahme am frühen Nachmittag abgeschlossen. Als das Gericht dann zu den Plädoyers übergehen wollte, kam es jedoch zu erneuten Unstimmigkeiten zwischen Gericht und Verteidigung, da diese sich von der Aufforderung zu plädieren überrascht sah und deshalb unvorbereitet war. Nach einer kurzen Diskussion entschied das Gericht, der Verteidigung im Anschluss an das Plädoyer der Staatsanwaltschaft zwei Stunden Zeit einzuräumen, um sich auf die eigenen Plädoyers vorzubereiten. Nachdem die Staatsanwaltschaft dann jedoch knapp zwei Stunden plädierte, räumte das Gericht ein, dass der Verteidigung mehr Zeit zur Vorbereitung zu stünden. Deshalb wurde die Verhandlung gegen 15:30 Uhr geschlossen und die Fortsetzung für den kommenden Montag um 09:00 Uhr festgesetzt. Dort wird dann neben den Plädoyers der Verteidigung auch das Urteil erwartet.

Die Staatsanwaltschaft plädierte im Fall des angeklagten Vaters für eine Gesamtstrafe von 3 Jahren und vier Monaten. Das Plädoyer zu den Vorwürfen gegen den angeklagten Sohn fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

(ac)

Alexander Christl Angeklagt Anklage Ausschluss der Öffentlichkeit Beweisantrag Gericht Gerichtsprozess Körperverletzung Landgericht Landgericht Weiden Menschenraub Menschenraubprozess Oberpfalz Oberpfalz TV OTV plädieren Plädoyer Prozess Schleusung Sohn Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft Strafe Strafmaß Unterbrechung Urteil Vater Vater und Sohn Vergewaltigung Verteidigung Weiden

Das könnte Dich auch interessieren

13.06.2024 6 Jahre und 6 Monate Haft für Vergewaltigung Das Urteil ist gefallen: Nach 8 Monaten Untersuchungshaft folgen jetzt 6,5 Jahre Haft. Dazu hat den 34-jährigen Syrer das Landgericht Weiden verurteilt. Er hatte bereits zu Prozessauftakt gestanden, im Oktober vergangenen Jahres eine 22-Jährige vergewaltigt zu haben. Zusammen mit der ihm damals unbekannten Frau sei er von einer Diskothek aus in den angrenzenden Park gegangen, 31.10.2024 Kinderheim-Prozess: Urteil ist rechtskräftig Das Urteil im Wunsiedler Kinderheim-Prozess ist rechtskräftig: Am 4. April 2023 war ein zehnjähriges Mädchen aus dem Landkreis Tirschenreuth in einem Kinderheim in Wunsiedel vergewaltigt und getötet worden. Der Fall und der darauffolgende „Kinderheim-Prozess“ sorgten auch in der Oberpfalz für großes Entsetzen. Im März dieses Jahres verurteilte das Landgericht Hof einen 27-jährigen zu einer Haftstrafe 11.06.2024 Vergewaltigung im Max-Reger-Park – Prozessauftakt Auftakt zum Prozess gegen Mohammad D. Der Syrer soll im Oktober des vergangenen Jahres um vier Uhr morgens eine 22-jährige Frau im Max-Reger-Park vergewaltigt haben, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Tat vorausgegangen sei ein Besuch der Diskothek Hashtag. Draußen sei dem damals 33-Jährigen die Frau aufgefallen, woraufhin er mit ihr in den Park ging, 23.10.2024 Prozess: Angeklagter wehrt sich Ein 56-jähriger Geschäftsmann aus dem Landkreis Schwandorf soll unter dem Vorwand eines Urlaubs seine Familie nach Gaza gelockt und ihnen dort die Pässe genommen haben. Ferner soll er seine Frau vergewaltigt haben. So lauten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den Mann. Vor Gericht wehrt er sich jetzt. Zu einer Verständigung ist es vor einer Woche