Mo, 15.06.2020 , 16:33 Uhr

Weiden: Fortsetzung Totschlagsprozess gegen Stiefmutter

„Schatz, du weißt, ich war es nicht“ mit diesen Worten soll sich die 26-jährige Angeklagte am Telefon von ihrem Mann verabschiedet haben, bevor sie in Regensburg in Untersuchungshaft genommen wurde. Heute wurde der Prozess wegen Totschlag gegen sie vor dem Weidener Landgericht fortgesetzt.

Der zweite Verhandlungstag startete mit Ungereimtheiten in der Aussage der Angeklagten. Diese habe ausgesagt, dass sie in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 0:11 Uhr, also dem Zeitpunkt des Notrufs, mit ihrem Ehemann telefoniert habe. Bei Überprüfung ihres Handys konnte dieser Anruf aber nicht nachgewiesen werden. Das begründete die Angeklagte damit, dass der Anruf über Facebook Messenger getätigt wurde, was nicht Teil der ausgewerteten Daten gewesen sei. Das Gericht ordnete an dem nachzugehen.

Für einen wesentlichen Teil des heutigen Verhandlungstages wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Der Grund hierfür waren die Zeugenaussagen der beiden anderen Stiefkinder. Im Mittelpunkt der Befragung sollte das Verhältnis der Kinder zu ihrer Stiefmutter stehen. Im Besonderen ihr Verhältnis zu dem verstorbenen Vierjährigen.

Bislang ist es schwer zu beurteilen, ob es sich tatsächlich um Totschlag handelt, oder ob es sich doch so zugetragen hat wie die Angeklagte schildert. Dementsprechend viel Zeit nehmen bisher die Beweisaufnahme und die Zeugenbefragungen in Anspruch. Ob die für den Prozess angesetzten vier Verhandlungstage ausreichen werden, ist derzeit unklar.

(ac)

 

2. Prozesstag 2. Verhandlungstag Alexander Christl Anklage Ausschluss der Öffentlichkeit Beweisaufnahme Fortsetzung Gericht getötet Landgericht Landgericht Weiden leblos aufgefunden Mutter Oberpfalz Oberpfalz TV OTV Prozess Prozessfortsetzung Sohn Stiefkinder Stiefmutter Stiefsohn Totschlag Totschlagsprozess Weiden Zeuge Zeugen Zeugenbefragung

Das könnte Dich auch interessieren

19.09.2024 Geständig: „Kopf“ einer mutmaßlichen Schleuserbande vor Gericht in Weiden Dem mutmaßlichen Bandenboss, einem Mann aus Campulung in Rumänien, wirft die Staatsanwaltschaft vor, an gewerbs- und bandenmäßigem und lebensgefährdendem Einschleusen von Ausländern in vier Fällen beteiligt gewesen zu sein. Er soll dabei die Organisation der Transportaufträge sowie die Koordination und die Bezahlung der Fahrer und Mittäter übernommen haben. Zudem soll der Angeklagte einen der Transporter 13.06.2024 6 Jahre und 6 Monate Haft für Vergewaltigung Das Urteil ist gefallen: Nach 8 Monaten Untersuchungshaft folgen jetzt 6,5 Jahre Haft. Dazu hat den 34-jährigen Syrer das Landgericht Weiden verurteilt. Er hatte bereits zu Prozessauftakt gestanden, im Oktober vergangenen Jahres eine 22-Jährige vergewaltigt zu haben. Zusammen mit der ihm damals unbekannten Frau sei er von einer Diskothek aus in den angrenzenden Park gegangen, 11.06.2024 Vergewaltigung im Max-Reger-Park – Prozessauftakt Auftakt zum Prozess gegen Mohammad D. Der Syrer soll im Oktober des vergangenen Jahres um vier Uhr morgens eine 22-jährige Frau im Max-Reger-Park vergewaltigt haben, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Tat vorausgegangen sei ein Besuch der Diskothek Hashtag. Draußen sei dem damals 33-Jährigen die Frau aufgefallen, woraufhin er mit ihr in den Park ging, 06.02.2024 Urteil: Bewährungstrafe für Familenvater Ein Syrer, wohnhaft im Landkreis Tirschenreuth soll wie das Gericht festgestellt hat, im März vergangenen Jahres seiner Partnerin einen Metall-Aschenbecher aus rund 2 Meter Entfernung gegen den Kopf geworfen und seine Stieftochter mehrmals geschlagen haben. Dies leugnete der Angeklagte auch nicht. Er hat sich am Tattag des Aschenbecher-Wurfes direkt der Polizei gestellt. Neben den Vorwürfen,