„Schatz, du weißt, ich war es nicht“ mit diesen Worten soll sich die 26-jährige Angeklagte am Telefon von ihrem Mann verabschiedet haben, bevor sie in Regensburg in Untersuchungshaft genommen wurde. Heute wurde der Prozess wegen Totschlag gegen sie vor dem Weidener Landgericht fortgesetzt.
Der zweite Verhandlungstag startete mit Ungereimtheiten in der Aussage der Angeklagten. Diese habe ausgesagt, dass sie in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 0:11 Uhr, also dem Zeitpunkt des Notrufs, mit ihrem Ehemann telefoniert habe. Bei Überprüfung ihres Handys konnte dieser Anruf aber nicht nachgewiesen werden. Das begründete die Angeklagte damit, dass der Anruf über Facebook Messenger getätigt wurde, was nicht Teil der ausgewerteten Daten gewesen sei. Das Gericht ordnete an dem nachzugehen.
Für einen wesentlichen Teil des heutigen Verhandlungstages wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Der Grund hierfür waren die Zeugenaussagen der beiden anderen Stiefkinder. Im Mittelpunkt der Befragung sollte das Verhältnis der Kinder zu ihrer Stiefmutter stehen. Im Besonderen ihr Verhältnis zu dem verstorbenen Vierjährigen.
Bislang ist es schwer zu beurteilen, ob es sich tatsächlich um Totschlag handelt, oder ob es sich doch so zugetragen hat wie die Angeklagte schildert. Dementsprechend viel Zeit nehmen bisher die Beweisaufnahme und die Zeugenbefragungen in Anspruch. Ob die für den Prozess angesetzten vier Verhandlungstage ausreichen werden, ist derzeit unklar.
(ac)