Ab sofort können Gastronome der Innenstadt Sondernutzungsflächen bei der Stadtverwaltung beantragen.
Die Stadtverwaltung und die Gastronomen der Innenstadt führten vorgestern ein Gespräch im Alten Eichamt über die Nutzung der öffentlichen Flächen der Innenstadt. Öffentliche Flächen der Innenstadt sind in den nächsten Monaten sowohl für Gastronomen als auch für die Planungen zu einem neuen Christkindlmarktkonzept wichtiger Platz, damit Abstände von Kunden eingehalten werden können.
Bereits vor einigen Tagen hatten schon die Marktbeschicker des Wochenmarktes zugestimmt, während der Zeit des Christkindlmarktes auf den Naabwiesenparkplatz auszuweichen. Damit Gastronomen und Christkindlmarktbeschicker den nach wie vor knappen Raum am Oberen und Unteren Markt gemeinsam nutzen können, moderierte Bürgermeister Höher gemeinsam mit Marktmeister Peter Rackl das Gespräch. Höher: „Ich habe das Gespräch gerne geführt, denn es war wichtig, dass wir gemeinsam eine einvernehmliche Lösung finden.“
Im Ergebnis können ab sofort alle Gastronomen der Innenstadt Sondernutzungsflächen bei der Stadtverwaltung beantragen. Der Antrag muss eine detaillierte Angabe der geplanten Fläche, deren Ausgestaltung enthalten und die Vorlage eines Schutz- und Hygienekonzeptes nach der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Nutzungen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Brandschutzes, erlaubnisfähig sind.
Die Antragsunterlagen können postalisch oder gebündelt unter sondernutzung@weiden.de eingereicht werden. Nach Weihnachten wird das Gespräch zwischen Stadtverwaltung, Gastronomen und Marktbeschickern des Bauernmarktes und des Christkindlmarktes fortgeführt.
(vl)