Der Bayerische Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung das Bayerische Infektionsschutzgesetz verabschiedet und damit eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Durchführung der Oberbürgermeister-Stichwahl in Weiden i.d.OPf. als reine Briefwahl geschaffen. Allen Wahlberechtigten für die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters am 29.03.2020 wurde daher von Amts wegen der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.
Wahlberechtigte, denen der ausgestellte Wahlschein mit Briefwahlunterlagen über den Postweg nicht zugegangen ist, können auf Antrag bis Samstag, den 28.03.2020, 12 Uhr im Neuen Rathaus einen neuen Wahlschein erhalten. Die Stadtverwaltung ist hierzu am Samstag von 9 bis 12 Uhr über Tel. 81-3301 erreichbar. Ein eigener Kurierdienst ermöglicht eine zeitnahe und persönliche Übergabe der Briefwahlunterlagen. „Keiner muss sich daher in Weiden i.d.OPf. Sorge machen, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann“, versichert Stadtwahlleiterin Nicole Hammerl.
Wahlbriefe können innerhalb Deutschlands entgeltfrei über die Deutsche Post an die Stadt versandt werden. Die Deutsche Post wird den Wahlämtern auch noch am kommenden Sonntag letzte Wahlbriefe zustellen. Die Briefkästen der Deutschen Post werden hierzu am 28.03.2020 um 18 Uhr bayernweit geleert. Wahlbriefe können aber auch noch bis Sonntag, 18 Uhr in die Briefkästen am Zentral- und Hintereingang des Neuen Rathauses eingeworfen werden. Beide Briefkästen werden über das Wochenende mehrmals täglich geleert.
Die Mitarbeiter der Wahlabteilung stehen am Wahltag über die Telefonvermittlung des Neuen Rathauses (Tel. 81-0) ab 08.00 Uhr für weitere Fragen zur Verfügung.
(vl)