Ein Mann fährt mit dem Auto, obwohl er gar keine Fahrerlaubnis hat. Eigentlich leider keine ungewöhnliche Pressemitteilung. Aber die hier ist ein etwas anderer, humorvoller Pressebericht der PI Weiden:
Dreistigkeit in Vollendung!
Ein 26-jähriger aus dem Landkreis Schwandorf dürfte wohl eine neue Marke in Sachen Dreistigkeit in den Annalen des Amtsgerichts Weiden gesetzt haben. Zu den bestimmt nicht an Höhepunkten armen Geschichten, die sich dort in schöner Regelmäßigkeit ereignen, gesellt sich dessen Geschichte, die sich am vergangenen Donnerstag gegen 07:15 Uhr ereignet hat.
Der Mann war zu seiner Verhandlung als Angeklagter in seinem Pkw unterwegs. Aufgrund der schlechten Parksituation sah er sich genötigt, dem Gericht in einem kurzen Anruf seine kurzzeitige Verspätung mitzuteilen. Er finde einfach keinen Parkplatz. Soweit, so gut! Nur dumm, dass dem vorsitzenden Richter bekannt war, dass der Mann gar keine Fahrerlaubnis besitzt! Es kam, wie es kommen musste! Dem Herrn wurde nach Abschluss der Verhandlung ein Beschatter angehängt, der die „Zielperson“ beim Einsteigen und Wegfahren mit einem in der Nähe abgestellten Auto beobachten konnte.
Der 26-jährige – bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen – hat die Fahrt zum Gericht inzwischen zugegeben. Den Unbelehrbaren und auch den Halter des Pkw erwartet nun jeweils ein Strafverfahren. Frechheit siegt eben nicht immer… (PI Weiden)
Die zweite Pressemitteilung zeigt, dass Alkohol und eine bereits vergebene Angebetete keine gute Kombination sind…
Schlafanfall!
Ein 38-jähriger Ghanaer hatte seine Leistungsfähigkeit offenbar derb überschätzt, als er am Sonntag, gegen 02:15 Uhr, in einen Flirt mit einer jungen Weidenerin einstieg. Als dies der Freund der jungen Frau bemerkte, gerieten die beiden in einen recht heftigen Streit. Da der 38-jährige neben den zwischenmenschlichen Tatsachen auch seine eingeschränkte Trinkfestigkeit falsch eingeschätzt hatte, stolperte er völlig ohne jedes fremde Zutun über seine Freiersfüße, fiel zu Boden, blieb regungslos liegen und war nicht mehr ansprechbar. Da sein Kontrahent zwar ziemlich wütend, aber nicht vollkommen kopflos war, verständigte er den Rettungsdienst und die Polizei. Diese stellten fest, dass der Buhler – erheblich alkoholisiert – in einen todesähnlichen Schlaf gefallen war. Mit vereinten Kräften konnte er schließlich wieder zum Leben erweckt und – nachdem seine Sinne weitgehend wiedergekehrt waren – an seiner Wohnadresse entlassen werden. (PI Weiden)