Die Stadt Weiden weitet die Maskenpflicht aufgrund des hohen Infektionsgeschehens aus. Die neuen Regeln gelten ab 25. Februar.
Infolge des Anstiegs der Infektionszahlen in der Stadt Weiden gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes ab 25. Februar 2021 an allen Tagen der Woche ganztags in der gesamten Fußgängerzone. Das Abnehmen der Maske in der Fußgängerzone ist nicht gestattet. Für Radfahrer gilt diese Pflicht ebenfalls. Für Kunden des Wochenmarktes besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Nachdem die Spielplätze nun wieder verstärkt genutzt werden, ist ab 25. Februar 2021 auch auf sämtlichen öffentlichen Spielplätzen verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt. Eine Übersicht der städtischen Spielplätze finden Sie hier.
(vl)