Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gibt es ab Montag auch für die Besucher und Patienten der Häuser der Kliniken Nordoberpfalz AG. Dies wurde heute in einer Pressemitteilung der Kliniken bekannt gegeben. Mit der neuen Regelung sollen sowohl die Patienten als auch die Mitarbeiter geschützt werden. Patienten und Besucher sollen dafür möglichst einen eigenen Mundschutz mitbringen – alternativ werde einer zur Verfügung gestellt. Die strikten Besuchsregelungen bleiben unabhänig von der neuen Regelung bestehen. Neu ist des weiteren, dass künftig alle Patienten, die stationär aufgenommen werden, auf den Corona-Virus getestet werden.
Welche Masken genau künftig für Besucher und Patienten erlaubt sind, darüber gibt die Pressemitteilung Auskunft:
Erlaubt sind dabei – wie auch im öffentlichen Raum – folgende Möglichkeiten: der klassische Mund-Nase-Schutz oder FFP2-/FFP3-Masken, wie man beides aus dem medizinischen Bereich kennt, selbstgebastelte Masken aus Baumwolle oder Schals und Halstücher. Elementar dabei ist, dass die Atemwege komplett bedeckt werden, um einer Ansteckung vorzubeugen.
Die Regelung für Mitarbeiter, einen Mundschutz zu tragen, gibt es laut Pressemitteilung der Kliniken Nordoberpfalz AG bereits seit mehreren Wochen.
(nh)