Prozessbeginn in Weiden: Zwei Männer werden des bandenmäßigen Enschleusens in sechs Fällen beschuldigt
Seit heute müssen sich zwei Männer im Alter von 31 und 40 Jahren vor dem Landgericht Weiden verantworten. Ihnen wird gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in sechs Fällen vorgeworfen.
Im Zeitraum vom 12. Januar 2018 und 16. Februar 2018 sollen sie bei sechs Fahrten 131 Ausländer nach Deutschland geschleust haben. Diese bezahlten laut Anklageschrift zwischen 2.000 und 20.000 Euro pro Person für den Transport aus den Ursprungsländern nach Deutschland.
Prozess mehrmals unterbrochen
Der Prozess wurde bereits am Vormittag mehrmals unterbrochen. Zuerst wurde ein Antrag von Rechtsanwalt Zenger abgelehnt. Dieser wollte als Pflichtverteidiger beim Prozess dabei sein – neben der Verteidigerin Jessica Friedrich aus Mainz. Und schließlich wurde noch ein Rechtsgespräch beantragt.
Das Rechtsgespräch brachte erst einmal kein Ergebnis. Stattdessen wurde von den Verteidigern ein Aussetzungsantrag des Hauptverfahrens gestellt. Es sollte gegenseitige Akteneinsicht bei den zwei Angeklagten gewährt werden, so Verteidigerin Jessica Friedrich. Die beiden Angeklagten haben sich vielleicht gegenseitig beschuldigt. Deshalb wolle sie Einsicht in die Akten des Angeklagten Ayaz G.. Ihrem Aussetzungsantrag wurde zwar nicht zugestimmt, doch vorsichtshalber wird zum Einlesen in die Akten die Verhandlung nicht am morgigen Freitag, sondern erst am 16. März fortgesetzt.
Der 2. Aussetzungsantrag wurde ebenfalls abgelehnt. Ayaz G. sei die Anklageschrift in norwegischer Sprache zugeschickt worden und nicht in seiner Muttersprache, so Verteidiger Matthias Haberl. Dieser habe sich das aber so gewünscht, so Staatsanwalt Dr. Marco Hess. Da außerdem herauskam, dass der Angeklagte eh nicht lesen kann, wurde auch dieser Antrag abgelehnt. (tb)