Da das Urteil im Prozess um sexuellen Missbrauch von Kindern vom Bundesgerichtshof kassiert worden war, musste es heute neu aufgerollt werden.
Seit heute verhandelt die 4. Jugendkammer des Landgerichts Weiden einen Fall, in dem es schon ein Urteil gab. Der Angeklagte erhielt im Januar 2019 drei Jahre neun Monate für sexuellen Missbrauch von Kindern in 51 Fällen und schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in drei Fällen. Es war ein Urteil, das der Bundesgerichtshof acht Monate nach dem Urteilsspruch wieder aufhob.
Der damalige Staatsanwalt war auch als Zeuge aufgetreten und hätte seine Zeugenaussage in seinem Plädoyer nicht anführen dürfen. Eigentlich läuft der Prozess auch bei einer Neuauflage in vollem Umfang wieder so ab, als ob der Fall das erste Mal verhandelt wird. Doch dieses Mal wird es eine deutliche Verkürzung des Verfahrens geben.
Es gab nämlich ein Rechtsgespräch und der Angeklagte zeigte sich bereit, seine Taten zuzugeben. Statt der drei Jahre neun Monate könnte es jetzt auf zwei Jahre auf Bewährung hinauslaufen. Ferner sollen den beiden Opfern im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs 3.500 und 7.500 Euro bezahlt werden.
Das Urteil fällt bereits in der kommenden Woche.
(tb)