Eine Frau aus Weiden war des versuchten Totschlags am Landgericht Weiden angeklagt. Am 17. Dezember jedoch wurde sie aus der Untersuchungshaft entlassen. Zu widersprüchlich seien die Angaben der Frau und ihres Partners gewesen. Zudem hatte ein Gutachter erklärt, dass die Variante der Angeklagte plausibler sei als die Aussagen ihres Partners.
Am Gründonnerstag dieses Jahres kam es am späten Abend zwischen dem Paar zu einem Streit. Auslöser war eine umgeworfene Bierflasche. Nach verbalen Beleidigungen sei es zu einem handfesten körperlichen Streit gekommen. Bei diesem erlitt der Mann eine leichte Stichverletzung am Oberschenkel, aber eben auch am Hals. Deshalb wurde die Tat von den Beamten auch als versuchter Totschlag gewertet, zumal die Angeklagte vorher geäußert haben soll, dass sie ihn töten wolle. Wörtlich soll sie gesagt haben: „Diese Verletzung ist nichts. Ich will in dein Herz stechen, Ich will doch töten.“
Die Verletzung am Hals ihres Partners könnte auch eine Abwehrhandlung gewesen sein. Also kein frontaler Angriff, weshalb der Vorwurf des versuchten Totschlags nicht aufrecht erhalten werden konnte.
An Heilig Abend ist die Angeklagte mit ihrem Partner sogar wieder in der Kirche gesehen worden. Laut einer Zeugin haben sie sich sogar geküsst.
Ursprünglich waren noch 2 weitere Verhandlungstage vorgesehen. Weitere Zeugen waren nämlich noch für den 17. Januar geladen. Unter den heutigen Umständen war das Gericht aber der Meinung, dass dies nicht mehr nötig sei. Auch der Oberstaatsanwalt schloss sich dieser Meinung an. Deshalb wurde die Angeklagte heute Nachmittag frei gesprochen.
(tb)