Seit heute müssen sich 2 Männer im Alter von 19 und 20 Jahren wegen Brandstiftung vor Gericht in Weiden verantworten. Der Vorwurf lautet auf Brandstiftung in 3 und Sachbeschädigung in 9 Fällen.
Die Brandserie hielt die Region vom 19. August bis zum 1. November 2019 in Atem. Insgesamt entstand bei den Bränden ein Sachschaden von rund 615.000 Euro. Menschen kamen damals glücklicherweise nicht zu Schaden. Besonders hohen Schaden gab es bei den Bränden in Unterwildenau, in Rothenstadt und in Grünau, wo landwirtschaftliche Anwesen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Bei diesen 3 Bränden lag der Sachschaden jeweils zwischen 150.000 und 250.000 Euro.
Der 19-jährige Angeklagte sprach heute von einer Dummheit. Er habe irgendwann nicht mehr mitmachen wollen, habe sich dann aber wieder überreden lassen. Man habe aus Langeweile nur Blödsinn im Kopf gehabt. Der 20-jährige Angeklagte entschuldigte sich heute vor Gericht bei jedem Geschädigten, auch wenn er den angerichteten Schaden nicht wieder gutmachen könne.
Vor Gericht erging heute der Hinweis, dass die Brandstiftung in Grünau auch als fahrlässige Brandstiftung geltend gemacht werden könne. Immerhin befand sich im Wohngebäude eine gehbehinderte Frau. In diesem Punkt sagten die beiden Angeklagten aus, dass sie das Haus nicht als Wohnhaus wahrgenommen hätten, sondern eher als Unterstand.
Da beide Angeklagten geständig sind, könnte der Prozess kürzer ausfallen als bisher geplant, so Landgerichtssprecher Matthias Bauer. Es ist also durchaus möglich, dass bereits am morgigen Dienstag das Urteil gesprochen wird.
(tb)