Seit heute muss sich der 26-jährige Florian V. vor der 1. großen Strafkammer verantworten. Ihm wird Brandstiftung in Tatmehrheit mit versuchter Brandstiftung vorgeworfen. Seit 2017 soll der Angeklagte mehrere Versuche unternommen haben, Scheunen in Brand zu stecken.
Auf dem Anwesen des Geschädigten Gerhard Sch. Soll er einen Strohballen in einer Scheune entzündet haben, in der Absicht, dass das Feuer auf die Scheune und den angrenzenden Stall übergreife. Tatsächlich brannten sowohl die Scheune, als auch der angrenzende Stall mitsamt der darin abgestellten zwei Traktoren, zwei Erntemaschinen und ein Motorrad vollständig ab. Dabei entstand ein Schaden von rund 180.000 Euro.
In zwei anderen Fällen soll der Angeklagte versucht haben, eine Scheune von Wolfgang V., seinem Onkel, in Brand zu stecken. Diese Vorhaben schlugen allerdings fehl. Ein Mal erlosch das Feuer von selbst, nachdem der Beschuldigte die Scheune verlassen hatte. Beim zweiten Versuch eine Scheune durch einen angezündeten Strohballen anzuzünden verhinderte ein aufmerksamer Zeuge Schlimmeres.
Der Angeklagte Florian V. nutzte den ersten Prozesstag, um ein Geständnis abzulegen. Er räumte alle Taten ein, entschuldigte sich vor Gericht bei seinem Onkel. Er habe die Taten nicht geplant, habe sie bereits nach wenigen Minuten bereut. Er wollte dabei niemand schädigen, er hätte die Brände nur gelegt, weil er wusste, dass keine Tiere oder Menschen darin seien.
Grund für sein Verhalten sei ein familiärer Streit zwischen seinem Vater und Onkel gewesen. Seit Jahren gebe es ein Hin und Her, er habe gehofft,die angespannte Situation so zu lösen. Nach dem Motto keine Sachen mehr, über die gestritten also auch kein Streit mehr.
Auch der Brand der Scheune von Gerhard Sch. galt eigentlich seinem Onkel. Denn die abgebrannte Scheune grenzte an die von Wolfgang V. an. Den Vollbrand hatte er nicht beabsichtigt. Als ihm das Ausmaß bewusst war, wählte er den Notruf, betätigte den Notfallknopf der Feuerwehr und half auch selbst mit, das Feuer zu löschen.
Bei der Einschätzung des Angeklagten und der begangenen Straftat wird wohl auch der gesundheitliche Zustand von Florian V. Eine große Rolle spielen. So soll laut Verteidigung geprüft werden, ob er sich während der Taten in einem psychischen Ausnahmezustand befand.
Die Mutter des Angeklagten äußerte sich heute als Zeugin ausführlich über den Gesundheitszustand ihres Sohns. Bereits mit vier Jahren sei Florian V. Das erste mal auf Reha gegangen, hatte jahrelang erhebliche Probleme mit Asthma. 2002 erhielt der damals 10-Jährige zudem die Diagnose Tourette. Ihr Sohn habe immer wieder Tiefschläge erlebt, seit Kindheitstagen hätte er Antidepressiva genommen. Er hätte mit Konzentrationsstörungen, Antriebsschwäche oder Schwierigkeiten im Sozialverhalten zu kämpfen.
Ihr sei klar, dass das was ihr Sohn getan hat falsch war. Dennoch hoffe sie auf eine Strafe, die es ermögliche, dass sie als Familie weiter leben könnten. Denn die Türe stehe ihrem Sohn jederzeit offen. Außerdem bat sie um eins: Um Hilfe für Florian. Man solle ihn nicht nur wegsperren, er brauche auch eine psychische Betreuung.
Bei einer Verurteilung wegen Brandstiftung muss der Angeklagte mit einer Strafe von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Insgesamt sind vier Verhandlungstage angesetzt.
(ms)