Am Weidener Landgericht hat heute ein Prozess wegen Totschlags begonnen. Einem 34-Jährigen wird vorgeworfen, im Mai vergangenen Jahres seinen 57-jährigen Vater erstochen zu haben. Da der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet und nach einem vorläufigen Gutachten als schuldunfähig gilt, handelt es sich um ein Sicherungsverfahren. Das Gericht soll nicht vorrangig die Schuldfrage klären, sondern ob der Beschuldigte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden soll.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 26. Mai 2019 auf seinen Vater während des Frühstücks mehrmals mit einem Messer eingestochen zu haben. Der 57-Jährige erlitt Verletzungen im linken Halsbereich und der rechten Flanke. Er erlag an Ort und Stelle seinen Verletzungen, die Todesursache war Verbluten in Verbindung mit Luftembolie und Blutaspiration.
Der 34-jährige Beschuldigte hätte seit Jahren Probleme mit einer psychischen Erkrankung, hieß es heute bei der Verhandlung. Im Vorfeld der ihm vorgeworfenen Tat hatte der Beschuldigte das ihm verschriebene Neuroleptikum Clozapin nach eigenen Angaben nur noch sporadisch eingenommen. Außerdem hatte er offenbar bei einem Waldspaziergang Lebermoos zu sich genommen, eine Pflanze, die ähnlich wie Cannabis wirken kann.
Heute am ersten Verhandlungstag hat ein Vertreter der Kriminalpolizei Weiden sowie eine Helferin des BRK ausgesagt, die am Tag der Tat die Erste vor Ort war. Die Familie des Beschuldigten – die Mutter sowie die beiden jüngeren Schwestern – werden sich im Prozess nicht äußern.
Das Gericht muss nun entscheiden, ob der Beschuldigte in eine psychiatrische Klinik – dauerhaft oder auf Bewährung – einzuweisen ist. Theoretisch wäre es auch möglich, dass der Antrag abgelehnt und der Beschuldigte freigelassen wird. Es sind vier weitere Hauptverhandlungstage angesetzt.
(az)