Prozess gegen zwei Syrer - Vater und Sohn. Dem Vater wird Schleusung und Menschenraub, seinem Sohn gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung vorgeworfen. Heute ging es unter anderem um den Vorwurf des Menschenraubes.
21-jährige Syrerin funktionierte nicht so, wie die Familie der Angeklagten es wollten
Die Sitzung am Weidener Landgericht musste heute mehrmals unterbrochen werden, weil es der jungen Syrerin schwer fiel, über die Vorgänge, die sich in Pressath ergaben, zu berichten. Da sie nicht so funktionierte, wie die Familie der Angeklagten es wollte, sollte sie wieder außer Landes geschafft werden. Ihr Schwiegervater hat hier maßgeblich die Hauptrolle gespielt. Unter einem Vorwand flog sie mit ihrem Schwiegervater nach Griechenland. Nur dort könne ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland verlängert werden. Es ging aber noch weiter in die Türkei. Wären die 21-jährige Syrerin und ihr Schwiegervater dort nicht aufgegriffen worden, wäre sie wahrscheinlich weiter nach Syrien gebracht und dort hilflos ausgesetzt worden. So zumindest die Mutmaßung der Staatsanwaltschaft. Das wiederum würde den Tatbestand des Menschenraubs erfüllen.
Vermutlich werden weitere Verhandlungstage benötigt
Verteidiger Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn will jedenfalls von diesem Vorwurf wegkommen. In diesem Prozess sind weitere Verhandlungstage angesetzt. Wahrscheinlich müssen noch zusätzliche Verhandlungstage angesetzt werden.
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(tb)