Am heutigen Vormittag wurden zwei wichtige Prozesse fortgesetzt. In Regensburg war es im Mordprozess Maria Baumer heute der 10. Verhandlungstag. Geladen war eine ehemalige Patientin des Bezirksklinikums Regensburg, der der Angeklagte vor Jahren das Mittel Lorazepam eingeflößt hatte. Dafür wurde er bereits 2016 verurteilt. Vor dem Landgericht Weiden ging es mit dem Fall der zwei Syrer weiter.
Im Weidener Prozess gegen zwei Syrer sind heute drei Polizeibeamte befragt worden. Bei einer Polizeibeamtin ging es dabei um die Vernehmung der jungen Syrerin. Diese soll vom älteren Syrer verschleppt worden sein, um sie wieder außer Landes zu bringen. Die junge Frau hat nicht so funktioniert, wie sich die Familie der Angeklagten das so vorgestellt hatten, heißt es auch in der Anklageschrift.
Widersprüche in der Aussage der Syrerin?
Der angeklagte Sohn des Syrers soll vorher seine Frau mehrmals geschlagen und schwer verletzten haben. Zudem soll er sie mehrfach vergewaltigt haben. Genau darüber berichtete eine Polizeibeamtin. Das Opfer sei ihr während der Vernehmung gefestigt und glaubhaft vorgekommen. Verteidiger Julian Wunderlich hinterfragte dies. Er wollte auch wissen, ob es irgendwelche Widersprüche in den Aussagen der Syrerin gegeben habe. Die Polizeibeamtin verneinte dies.
Mordprozess Maria Baumer
Im Mordprozess Maria Baumer wurde heute Vormittag eine ehemalige Patientin des Regensburger Bezirksklinikums befragt. Bei ihr wurde vor mehreren Jahren das Mittel Lorazepam festgestellt. Der Angeklagte wurde dafür und wegen Missbrauchs von Kinder im Jahr 2016 zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Hat der Angeklagte schon einmal einer Frau Lorazepam verabreicht?
Die Frau schilderte heute vor dem Regensburger Landgericht, wie sie den Angeklagten Christian F. kennengelernt habe. Nach ihrem 2. Klinikumsaufenthalt sei sie der Meinung gewesen, dass dieser eine Beziehung mit ihr wollte. Sie sprach sogar von Stalking und von jenem verhängnisvollen Zeitpunkt, als er bei ihr in der Wohnung war. Sie hätten damals Tee getrunken und danach könne sie sich an nichts mehr erinnern.
Nach der Mittagspause sollte auch noch die Nichte des Angeklagten befragt werden. Diese machte aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
(tb)