Do, 18.06.2020 , 16:32 Uhr

Weiden: 3. Tag im Totschlagprozess – Rechtsmediziner macht Aussage zur Todesursache

Mit wem hat die Angeklagte in der Nacht vom 03. Auf den 04. November 2019 telefoniert bzw. per Handy Kontakt gehabt und vor allem wann? Diese Frage ist nach wie vor nicht ganz geklärt. Auch nach der Auswertung der Daten, können nicht alle von der Angeklagten angegebenen Telefonate nachvollzogen werden. Ein lückenloses Alibi gibt es nach aktuellem Ermittlungsstand nicht. Die Anrufe über Facebook Messenger scheinen hier das Problem zu sein. Bislang konnte nicht sicher geklärt werden, ob diese von der benutzten Software erfasst wurden oder nicht. Neben den Handydaten stand heute aber noch etwas anderes auf der Tagesordnung: Es wurden zwei sehr wichtige Zeugen gehört. Zum einen der Notarzt, der damals die Reanimation durchführte und zum anderen der Leiter des rechtsmedizinischen Instituts, welches die Obduktion durchgeführt hat.

Besagter Notarzt schilderte die gut 45-minütigen Reanimationsmaßnahmen ausführlich. Seine Schilderungen deckten sich mit denen der anderen Sanitäter. Äußere Verletzungen seien ihm bei seiner Ankunft nicht ins Auge gefallen. Erst bei der anschließenden Leichenschau seien ihm Verletzungen aufgefallen, von denen er im ersten Moment dachte, sie könnten bei der Reanimation entstanden sein.

Diesen Verdacht, konnte der Rechtsmediziner heute nicht bestätigen. Es gebe zwar Verletzungen am Körper des verstorbenen Jungen, die durch die Reanimationsmaßnahmen entstanden sein könnten, der Großteil der Verletzungen sei aber durch eine Reanimation nicht erklärbar. Die Einblutungen an Lippe, Kiefer und Schädel stammen, laut Rechtsmediziner, nicht von der Reanimation. Es gebe klare Anzeichen von einem Angriff gegen den Hals. Deshalb sei die Obduktion auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Todesursache Ersticken durch Erwürgen und Verschluss der Atemwege gewesen sei. Eine allergische Reaktion oder ähnliches, könne die vorhandenen Verletzungen nicht hervorrufen, wurde auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft erklärt.

(ac)

3. Prozesstag Alexander Christl Anklage Beweisaufnahme Einblutungen Ersticken Ersticken durch Erwürgen Erwürgen Gericht getötet Landgericht Landgericht Weiden leblos aufgefunden Mutter Notarzt Obduktion Oberpfalz Oberpfalz TV OTV Prozess Reanimation Rechtsmediziner Rechtsmedizinisches Institut Sohn Stiefmutter Stiefsohn Todesursache Totschlag Totschlagsprozess Verletzungen Weiden Zeuge Zeugen Zeugenbefragung

Das könnte Dich auch interessieren

05.12.2024 9 Jahre Haft nach Raubüberfall Der 34-jährige Moldawier, der in Windischeschenbach einen Autohändler überfallen haben soll, muss für 9 Jahre in Haft. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte tatsächlich der Täter war. Das Urteil fiel am gestrigen Mittwochabend. Der 3. Prozesstag hat sich deshalb so in die Länge gezogen, weil Verteidiger Adam Zurawel noch 15 Anträge 19.09.2024 Geständig: „Kopf“ einer mutmaßlichen Schleuserbande vor Gericht in Weiden Dem mutmaßlichen Bandenboss, einem Mann aus Campulung in Rumänien, wirft die Staatsanwaltschaft vor, an gewerbs- und bandenmäßigem und lebensgefährdendem Einschleusen von Ausländern in vier Fällen beteiligt gewesen zu sein. Er soll dabei die Organisation der Transportaufträge sowie die Koordination und die Bezahlung der Fahrer und Mittäter übernommen haben. Zudem soll der Angeklagte einen der Transporter 13.06.2024 6 Jahre und 6 Monate Haft für Vergewaltigung Das Urteil ist gefallen: Nach 8 Monaten Untersuchungshaft folgen jetzt 6,5 Jahre Haft. Dazu hat den 34-jährigen Syrer das Landgericht Weiden verurteilt. Er hatte bereits zu Prozessauftakt gestanden, im Oktober vergangenen Jahres eine 22-Jährige vergewaltigt zu haben. Zusammen mit der ihm damals unbekannten Frau sei er von einer Diskothek aus in den angrenzenden Park gegangen, 11.06.2024 Vergewaltigung im Max-Reger-Park – Prozessauftakt Auftakt zum Prozess gegen Mohammad D. Der Syrer soll im Oktober des vergangenen Jahres um vier Uhr morgens eine 22-jährige Frau im Max-Reger-Park vergewaltigt haben, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Tat vorausgegangen sei ein Besuch der Diskothek Hashtag. Draußen sei dem damals 33-Jährigen die Frau aufgefallen, woraufhin er mit ihr in den Park ging,