Mit wem hat die Angeklagte in der Nacht vom 03. Auf den 04. November 2019 telefoniert bzw. per Handy Kontakt gehabt und vor allem wann? Diese Frage ist nach wie vor nicht ganz geklärt. Auch nach der Auswertung der Daten, können nicht alle von der Angeklagten angegebenen Telefonate nachvollzogen werden. Ein lückenloses Alibi gibt es nach aktuellem Ermittlungsstand nicht. Die Anrufe über Facebook Messenger scheinen hier das Problem zu sein. Bislang konnte nicht sicher geklärt werden, ob diese von der benutzten Software erfasst wurden oder nicht. Neben den Handydaten stand heute aber noch etwas anderes auf der Tagesordnung: Es wurden zwei sehr wichtige Zeugen gehört. Zum einen der Notarzt, der damals die Reanimation durchführte und zum anderen der Leiter des rechtsmedizinischen Instituts, welches die Obduktion durchgeführt hat.
Besagter Notarzt schilderte die gut 45-minütigen Reanimationsmaßnahmen ausführlich. Seine Schilderungen deckten sich mit denen der anderen Sanitäter. Äußere Verletzungen seien ihm bei seiner Ankunft nicht ins Auge gefallen. Erst bei der anschließenden Leichenschau seien ihm Verletzungen aufgefallen, von denen er im ersten Moment dachte, sie könnten bei der Reanimation entstanden sein.
Diesen Verdacht, konnte der Rechtsmediziner heute nicht bestätigen. Es gebe zwar Verletzungen am Körper des verstorbenen Jungen, die durch die Reanimationsmaßnahmen entstanden sein könnten, der Großteil der Verletzungen sei aber durch eine Reanimation nicht erklärbar. Die Einblutungen an Lippe, Kiefer und Schädel stammen, laut Rechtsmediziner, nicht von der Reanimation. Es gebe klare Anzeichen von einem Angriff gegen den Hals. Deshalb sei die Obduktion auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Todesursache Ersticken durch Erwürgen und Verschluss der Atemwege gewesen sei. Eine allergische Reaktion oder ähnliches, könne die vorhandenen Verletzungen nicht hervorrufen, wurde auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft erklärt.
(ac)