Im Totschlagprozess vor dem Weidener Landgericht gegen eine junge Frau, die ihren Stiefsohn erwürgt haben soll, wurde heute die Beweisaufnahme abgeschlossen.
Der heutige Prozesstag begann mit dem Abspielen des Notrufs, den die Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 04. November absetzte. Darin sagt sie, dass sie einen Krankenwagen brauche. Sie habe einen kleinen Jungen, der sich nicht bewege und dessen Nase „blubbere“. Die Stimme der Angeklagten wirkte aufgeregt, emotional. Geweint hat sie während des Notrufs nicht.
Anschließend wurde noch eine Zeugenbefragung verlesen. Die Befragte: Eines der Kindermädchen die die Angeklagte regelmäßig engagierte. Diese schilderte ihre Arbeit für die Familie der Angeklagten. Sie hätte regelmäßig auf die Kinder aufgepasst. Mütterlich und liebevoll sei die Angeklagte aus ihrer Sicht nur mit dem eigenen Baby umgegangen. Das Verhältnis zu den Stiefkindern habe relativ distanziert und emotionslos gewirkt. Anzeichen für eine Misshandlung der Kinder habe sie nie festgestellt. Sie habe die Angeklagte als sehr nette Person wahrgenommen, dass sie ihren Stiefsohn erwürgt haben könnte, hätte sie ihr niemals zugetraut.
Dann stand der Chatverlauf der Angeklagten am 03. und 04. November 2019 mit ihrem Ehemann im Mittelpunkt. Wesentliche neue Erkenntnisse lieferte dieser Chatverlauf jedoch nicht. Ebenso wie ein vom Gericht in Auftrag gegebenes DNA-Gutachten, auf dessen Verlesung deshalb verzichtet wurde.
Vor Abschluss der Beweisaufnahme stellte die Verteidigung dann noch eine Beweisanregung, in der ein zweites ärztliches Gutachten durch einen Kinderarzt nahegelegt wurde. Nach einer kurzen Beratungspause gab das Gericht bekannt: Der Anregung der Verteidigung werde nicht nachgegangen. Eine weitere bzw. bessere Sachaufklärung sei durch ein zweites Gutachten nicht zu erwarten. Damit wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Die Plädoyers werden am Donnerstag den 02. Juli gehalten.
(ac)