Der Prozess gegen 6 junge Erwachsene ist unerwartet bereits am gestrigen Dienstagabend zu Ende gegangen. Der Prozess wurde eingestellt. Die Anklagepunkte waren am Ende zu geringfügig.
Es handelte sich um 3 unterschiedliche Fälle. Einer spielte sich in einem Flüchtlingsheim in Bärnau ab. Zwei Heranwachsende waren des Hausfriedensbruchs angeklagt. Es sei dabei zu Sachbeschädigungen gekommen. Da einer der Zeugen mittlerweile in den Irak zurückgekehrt war und der andere Iraker kurzfristig erkrankte, konnte hier nicht weiter verhandelt werden.
Ein weiterer Fall spielte sich im Mai vergangenen Jahres in Krummennaab bei einem Campingplatz ab. Drei Jugendliche grölten angeblich Naziparolen, was vom etwa 60 Meter entfernten Campingplatz wahrgenommen worden sei. Ein Ehepaar machte hierzu aber unterschiedliche Aussagen, sodass auch hier die Anklage auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisatoren fallengelassen werden musste.
Und auch der Fall des Angeklagten B. wurde eingestellt. Er habe in Erbendorf einen Helm getragen, auf dem ebenfalls Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu sehen gewesen sei. Bei allen Angeklagten wäre demnach nur der Vorwurf des Hausfriedensbruchs übrig geblieben. Zu geringfügig, hieß es letztendlich.
„Szeneanwälte“ haben die 6 jungen Erwachsenen „herausgeboxt“, sodass der Prozess am Dienstagabend gegen 18 Uhr sein vorzeitiges Ende fand. (tb)