Mehr Handlungskompetenzen für Notfallsanitäter. Seit dem 1. Dezember dürfen Notfallsanitäter in Bayern einige, ehemals ausschließlich Notärzten vorbehaltene Rettungsmaßnahmen durchführen. In Weiden haben nun die Ärztliche Leiterin Dr. Gudrun Graf und Landrat Andreas Meier Delegationsschreiben an die Notfallsanitäter im Rettungsdienstbereich Nordoberpfalz überreicht. Sie dürfen nun genau definierte, sogenannte 2c Maßnahmen vornehmen, zum Beispiel die Anlage einer Infusion bei verletzten Personen. Dadurch soll die Versorgung von Notfallpatienten verbessert werden.
(az/ Videoreporter: Erich Kummer)