4 Jahre für den Angeklagten Maximilian S. und 3 Jahre 8 Monate für Philipp B. – so lautet das Urteil im Weidener Brandstifterprozess. Das Gericht sah ihre Schuld in den in der Anklageschrift aufgeführten 13 Fällen als erwiesen an. Sie selbst hatten bereits am 1. Verhandlungstag am gestrigen Montag gestanden.
Abgeurteilt wurden sie nach Jugend- und nicht nach Erwachsenenstrafrecht. Beide Angeklagte seien reifeverzögert. Ihr Handeln entspreche außerdem nicht dem Handeln von Erwachsenen, so der Vorsitzende Richter Heindl. Aus ihrem mangelnden Selbstbewusstsein heraus hätten sie die Taten begangen, um damit zu prahlen. Sie hätten damit wohl ihr Selbstbewusstsein aufpolieren wollen, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.
Ob Verteidiger Heinz Adolf in Revision geht, weiß er noch nicht. Verteidiger Tobias Konze sieht davon im Moment ab.
(tb)