War es Menschenraub, oder nicht? Mit dieser Frage haben sich seit Ende Juni die Vertreter des Weidener Landgerichts auseinandergesetzt. Auf der Anklagebank: Ein 48-Jähriger und sein 22-jährigen Sohn. Den beiden wurde unter anderem Schleusung und Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen. Die Geschädigte: Die Ehefrau des 22-jährigen Mannes. Heute Mittag ist am Landgericht in Weiden das Urteil gefallen.
Zwei Jahre und drei Monate Haft für einen 48-jährigen Vater wegen Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit Nötigung und Schleusung von Ausländern sowie eine Jugendhaftstrafe in Höhe von sechs Jahren wegen Vergewaltigung in vier Fällen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen für seinen 22-jährigen Sohn. So lautet das Urteil, das heute Mittag am Landgericht in Weiden gesprochen wurde. Seit Ende Juni mussten sich die beiden Männer vor dem Landgericht verantworten.
Freispruch im Punkt Menschenraub
Dem 48-jährigen Ahmad E. wurde außerdem Menschenraub vorgeworfen. Das Gericht sprach den Angeklagten in diesem Punkt allerdings frei. Für den Angeklagten und seinen Verteidiger Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn eine Erleichterung. Diese haben den Vorwurfs stets zurückgewiesen.
22-Jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt
Da sein Sohn, Khaled E., bei der Ausübung eines Großteils seiner Straftaten noch ein Heranwachsender war, wurde er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Wichtig für das Strafmaß war die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Opfers und Nebenklägerin Katbeh A.. Diese sah besonders die Verteidigung des 48-jährigen Vaters des Mitangeklagten – Ahmad E. – nicht immer gegeben, wie aus deren Plädoyer hervorging. Denn die Aussagen der Geschädigten seien oft widersprüchlich gewesen. Doch das Gericht war anderer Ansicht und beurteilte die Aussagen der Geschädigten als glaubhaft.
(awa)