Am Landgericht Weiden ist heute Mittag das Urteil im Prozess um den sexuellen Missbrauch von Kindern in 51 Fällen und den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in drei Fällen ergangen.
Die 4. Jugendkammer verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Ferner zahlt er an die Opfer 7.500 und 3.500 Euro als Schadenswiedergutmachung. Sein Geständnis und die Bereitschaft, das Geld als Wiedergutmachung zu zahlen, bewog das Gericht zu diesem milden Urteil. Dass der Angeklagte eine Bewährungsstrafe erhalten würde, hatte sich bereits in der vergangenen Woche nach einem Rechtsgespräch abgezeichnet.
Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben hatte, wurde der Prozess in Weiden neu aufgerollt. Das Urteil am 11. Januar 2019 fiel noch deutlich härter aus. Damals erhielt er drei Jahre neun Monate.
(tb)