Niko Z. muss in der psychiatrischen Klinik, in der er untergebracht ist, bleiben. So lautet das Urteil vor dem Landgericht Weiden, das heute Vormittag verkündet worden ist. Bei dem Prozess handelte sich von Vorneherein um einen Sicherungsprozess.
Der bald 34-jährige Mann hatte am 26. Mai vergangenen Jahres in der elterlichen Wohnung in Grafenwöhr seinen Vater mit mehreren Messerstichen getötet. Schuldfähig im Sinne des Gesetzes ist er damit aber nicht, denn der Beschuldigte leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Niko Z. hat am Frühstückstisch in einem paranoiden Schub in seinem Vater wohl plötzlich das Böse gesehen. Seine Krankheit machte sich das 1. Mal im Jahr 2012 bemerkbar, hieß es heute am Landgericht Weiden.
Der Antrag des Verteidigers Tobias Konze, dass das Urteil auf Bewährung ausgesetzt wird, wurde vom Gericht verneint. Wenn Niko Z. nicht genügend Medikamente erhält, seien weitere schwerwiegende Taten möglich, hieß es in der Urteilsbegründung. In der Behandlung stehe er noch ganz am Anfang. Es sei noch ein langer Weg, bis er medikamentös gut auf seine Krankheit eingestellt ist.
In dem sogenannten letzten Wort des Angeklagten sagte der junge Mann, dass es ihm für seine Familie und seine Mutter Leid tue. Seine Schwester war heute bei der Urteilsverkündung dabei. Laut Rechtsanwalt Tobias Konze hält seine Familie trotz der Tat zu ihm, was für seinen Mandanten sehr hilfreich sei. (tb)