Eine junge Frau lässt ihr Kind verhungern und verdursten und ist dennoch unschuldig. Dafür muss sie in eine psychiatrische Klinik, so das Urteil heute in Weiden.
Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ohne Bewährung – so lautet das Urteil im Sicherungsverfahren am Landgericht Weiden. Es war ein Urteil ohne Überraschungen. Die junge Frau hatte nämlich ihr Baby im Zustand der Schuldunfähigkeit verhungern und verdursten lassen. Sie leidet an einer polymorphen psychotischen Störung und ist auch schizophren.
Laut Einschätzung des Staatsanwalts und der Verteidigerin hat sich die Krankheit in den vergangenen Monaten verschlimmert. Da die Frau Medikamente ablehnt und diese immer wieder ausspuckt, sei mit einer weiteren Verschlimmerung ihres Zustandes zu rechnen. Damit stelle sie auch für die Allgemeinheit eine Gefahr dar.
Unterbringung in spanischer Klinik
Verteidigerin Angelika Brenn wünschte sich für ihre Mandantin eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in Spanien. Dies sei sehr wichtig, weil dort auch ihre Familie wohne. Hier in Deutschland habe sie niemanden. Wenn eine zumindest teilweise Genesung möglich ist, dann seien die Voraussetzungen in Spanien dafür am besten. Das europäische Recht erlaube eine Unterbringung in Spanien, so Josef Weidensteiner, der stellvertretende Sprecher des Landgerichts Weiden.
Wie sehr die Erkrankung der Frau fortgeschritten ist, konnten die Prozessbeobachter live erfahren. Die junge Frau störte immer wieder mit lauten Zwischenrufen, sodass die Verhandlung zeitweise ohne ihr Beisein fortgesetzt wurde. Da sie in keine psychiatrische Klinik will, zerriss sie am Ende des Prozesses auch noch die Zettel mit den Hinweisen, dass es die Möglichkeit einer Revision gibt.
(tb)