Zeugenvernehmungen standen im Mittelpunkt des heutigen Verhandlungstages im sogenannten Flutkanalprozess vor dem Landgericht in Weiden. Angeklagt sind zwei Männer und eine Frau im Alter zwischen 22 und 25 Jahre wegen Totschlags durch Unterlassen. Sie sollen tatenlos geblieben sein, während ihr 21-jähriger Freund im September 2020 in den Weidener Flutkanal gestürzt und schließlich ertrunken ist. Heute sagten auch die Polizeibeamten aus, die damals an den Fundort des Ertrunkenen gerufen wurden.Die Zeugenvernahmen verzögerten sich anfangs, da die sechs Verteidiger der drei Angeklagten wie schon gestern einen Ablehnungsantrag gegen den Berufsrichter Matthias Bauer gestellt haben. Er sei voreingenommen und deshalb bestehe die Besorgnis der Befangenheit. Anlass heute war, dass die Verteidigung einmal beobachtet haben will, wie der Richter während der Vernahme einer Entlastungszeugin sich seinem Smartphone gewidmet haben soll. Die Große Strafkammer ist besetzt mit Landgerichtspräsident Gerhard Heindl als Vorsitzenden Richter, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei Schöffen. Die Kammer hat die Entscheidung über alle Ablehnungsanträge vorerst zurückgestellt. Auch gegen Staatsanwalt Bernhard Voit hatten die Verteidiger einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit gestellt. (gb)