Die Regierung der Oberpfalz hat die Oberbürgermeister- und Stadtratswahl am 15. März diesen Jahres sowie die Oberbürgermeister-Stichwahl am 29. März im Rahmen der amtlichen Wahlprüfung ohne jede Änderung oder Beanstandung abgeschlossen. Verstöße konnten nicht festgestellt werden.
Bei der Stadtratswahl gab es eine Wahlanfechtung von neun Wahlberechtigten im Form einer Sammelerklärung. Diese ist von der Regierung der Oberpfalz zurückgewiesen worden. Innerhalb der Klagefrist hat keiner der Wahlanfechter eine Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg erhoben. Somit sie die Zurückweisung der Wahlanfechtung bestandskräftig.