Die Inzidenz von Weiden ist gegenüber dem Landesdurchschnitt deutlich erhöht. Dieses dynamische Infektionsgeschehen macht weitere Maßnahmen zur Senkung der Infektionszahlen erforderlich. Deshalb erlässt die Stadt Weiden eine Allgemeinverfügung bezüglich des Versammlungsrechts.
Die wichtigsten Eckpunkte der Allgemeinverfügung sind:
– Die Teilnehmerzahl bei Versammlungen unter freiem Himmel ist auf höchstens 20 Teilnehmer beschränkt.
– Die Teilnehmerzahl bei Versammlungen in geschlossenen Räumen ist auf höchstens 10 Teilnehmer beschränkt.
– Die Dauer der Versammlung ist auf höchstens 60 Minuten beschränkt.
– Zwischen allen Teilnehmern muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.
– Seitens desselben Veranstalters oder derselben Versammlungsteilnehmer darf höchstens eine Versammlung je Kalendertag durchgeführt werden.
– Die Versammlung findet ausschließlich ortsfest statt.
– Alle Tätigkeiten, für die ein Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich oder bei denen der korrekte Sitz der Mund-Nasen-Bedeckung beeinträchtigt ist, wie z.B. Essen, Trinken, Rauchen und die Benutzung von Blasinstrumenten oder Trillerpfeifen, sind untersagt.
– Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 10.02.2021 00:00 Uhr bis zum Ablauf des 07.03.2021.
Die Allgemeinverfügung mit entsprechenden Rechtsgrundlagen kann im Internet unter www.weiden.de > Stadt > Presse & Medien > Amtsblatt Ausgabe 05/2021 eingesehen werden.
(vl)