Der 17. Verhandlungstag im Weidener Immobilienprozess brachte einige Überraschungen mit sich. Sowohl Ralf K., als auch seine Frau legten ein Geständnis ab. Beide hatten demnach Kenntnis darüber, dass es mit den elektronischen Unterschriften der Verträge ab dem 05. Mai 2020 Probleme gegeben hat. Ab diesem Zeitpunkt war klar, dass die abgeschlossenen Verträge keine rechtlich gültige Unterschrift hatten. Dennoch hätten sie weiter von den Genossenschaftsmitgliedern die vermögenswirksamen Leistungen abkassiert, was sie nicht hätten tun dürfen, so die beiden Angeklagten.
Der Vorsitzende Richter Peter Werner setzte nach dem Geständnis den Haftbefehl für Ralf K. außer Vollzug. Er durfte heute den Gerichtssaal also als freier Mann verlassen – nach abgeleisteten 22 Monaten Haft.
Die Frau muss weiter in Haft bleiben. Auf sie wartet eine Gefängnisstrafe zwischen 5 einhalb und 6 einhalb Jahren.
Der 30-jährige Sohn der angeklagten Frau ließ sich ebenfalls zur Sache ein. Er räumte ein, dass er weiterhin online-Anträge entgegengenommen habe, ohne dass eine rechtsverbindliche Unterschrift vorhanden gewesen sei. Er fügte hinzu, dass seine Mutter ihn manipuliert habe, ihn nie richtig informiert und die ernste Lage vor ihm verschleiert habe.
Auch wenn der Prozess jetzt etwas eingedampft werden kann, so steht nach wie vor im zeitlichen Fahrplan des Prozesses, dass das Urteil erst gegen Ende Februar gesprochen wird.
(tb)