Di, 29.03.2022 , 13:13 Uhr

Corona-Krise

Weniger Maskenpflicht, mehr Eigenverantwortung: Keine Hotspot-Regel für Bayern

Keine Hotspot-Regel für Bayern: Damit fallen ab dem Wochenende die meisten Corona-Schutzmaßnahmen weg.

Das Bayerische Kabinett hat heute darüber beraten, wie es nach dem 2. April weitergehen soll. Bis dahin läuft nämlich aktuell noch die Übergangsfrist des Bundes. Danach fallen die meisten Coronaregeln weg. Ab dem 3. April gilt eine neue 16. Verordnung, in der dann der sogenannte Basis-Schutz geregelt ist.

Keine Hotspot-Regel für Bayern
Dieser Basis-Schutz umfasst eine Maskenpflicht in Kliniken, Altenheimen und dem ÖPNV. Ab 3. April wäre es nur noch möglich, über eine sogenannte Hotspot-Regel per Landtagsbeschluss tiefer greifende Maßnahmen anzuordnen – wie beispielsweise eine Maskenpflicht in Innenräumen. Dieser Möglichkeit erteilte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder aber bereits gestern Abend eine Absage. Das bestätigte gerade auch Staatskanzleichef Florian Herrmann in der Pressekonferenz nach der heutigen Kabinettssitzung.

Basis-Schutz in Bayern
Das Bayerische Kabinett spricht aber eine starke Empfehlung aus: Halten Sie sich weiterhin an den Mindestabstand und tragen Sie auch in Innenräumen – beispielsweise beim Einkaufen oder bei Konzerten – eine Maske. Der Basis-Schutz umfasst in Bayern folgende Punkte:

In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.

Pressemitteilung der Bayerische Staatskanzlei

Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte.

Pressemitteilung der Bayerische Staatskanzlei

In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden.Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.

Pressemitteilung der Bayerische Staatskanzlei

(vl)

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