Beim Flutkanalprozess ist bereits nach dem Urteil vom 20. August Revision eingelegt worden. Zum einen von 2 der 3 angeklagten jungen Erwachsenen, als auch vom Vertreter der Nebenklage. Die Verteidiger wollen Richtung Freispruch und der Vertreter der Nebenklage Rouven Colbatz höhere Strafen.
Die Revisionsbegründung habe er rechtzeitig am 9. Dezember abgegeben, so Colbatz. Die Unterlagen, auch die der Verteidiger, gehen jetzt an den Generalbundesanwalt, der dann Gelegenheit hat, sich zu dem Fall zu äußern. Der Bundesgerichtshof werde sich dann letztendlich mit dem Fall beschäftigen. Colbatz hofft, dass der Flutkanalprozess noch einmal aufgerollt wird.
Die Urteile im Flutkanalprozess wurden am 20. August gesprochen. Eine 22-jährige Weidenerin erhielt dabei eine Haftstrafe von 4 einhalb Jahren, ein 25-jähriger aus Sulzbach-Rosenberg eine Haftstrafe von 5 einhalb Jahren. Der 3. Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr davon. Dieser akzeptierte seine Strafe, zumal er die 6 Monate schon bis zum Beginn des Prozesses abgesessen hatte.
Moritz G. war laut Anklageschrift im Flutkanal am 11. September 2020 nach reichlichem Alkoholkonsum ertrunken. Seine Freunde hätten dabei statt zu helfen, Videos gedreht und sich dann auf den Weg nach Hause begeben. Die Entscheidung, ob der Flutkanalprozess noch einmal aufgerollt werden muss, wird wahrscheinlich erst im Frühjahr kommenden Jahres fallen.
(tb)