Das Klinikum teilte mit: Man mache von seinem Hausrecht Gebrauch und verpflichte Patienten, Besucher und Begleitpersonen eine FFP2-Maske zu tragen. Mit dem Hinweis: „Die FFP2-Maske muss durchgehend und auch richtig getragen werden“
Außerdem weist das Klinikum bei der Gelegenheit noch einmal daraufhin, dass sich alle Besucher unabhängig vom Impfstatus testen lassen müssen – und zwar tagesaktuell bei einer anerkannten Teststelle. Nur Kinder unter sechs Jahren seien ausgenommen.
Weitere Regelungen: Sie dürfen nur zwei Stunden jemanden besuchen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr und auch nicht gleichzeitig mit anderen Besuchern beim gleichen Patienten.
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(tw)