
Bayern
Bayerische Wolfsverordnung inhaltlich gleich wieder erlassen
Die Bayerische Wolfsverordnung zum leichteren Abschuss von Wölfen ist seit gestern wieder in Kraft. Vor drei Monaten hatte das Bayerische Verwaltungsgericht die Ausnahmeverordnung wegen formaler Fehler kassiert. Nun hat das Kabinett die Verordnung erneut erlassen – inhaltlich unverändert.
Die Verordnung war vor Gericht gescheitert, weil die Staatsregierung sie erlassen hatte, ohne vorher Naturschutzverbänden die Chance zur Stellungnahme zu geben. Das hat die Regierung nun nachgeholt. Vorsitzender des Bundes Naturschutz Richard Mergner beklagt allerdings, dass die Vorschläge der Naturschützer nicht beachtet worden seien.
Die Verordnung soll einen leichteren Abschuss von Wölfen ermöglichen. Etwa bereits wenn sich ein Wolf wiederholt Siedlungen oder Menschen nähert. Oder wenn er Weidetiere in Gebieten reißt, in denen kein Herdenschutz möglich ist, vor allem in den Alpen. Eine genetische Individualisierung ist nicht mehr notwendig. Für eine Abschussgenehmigung reicht ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang. Zuständig für diese Genehmigungen ist das Landratsamt.
Der Bund Naturschutz hat bereits eine erneute Klage angekündigt. Die Verordnung verstoße gegen nationales und europäisches Recht, so die Meinung der Naturschützer.
(az)