Bayern: Gottesdienste ab 4. Mai unter Auflagen erlaubt

Ab dem 4. Mai können in Bayern wieder Gottesdienste gefeiert werden. Dies hat heute Nachmittag Staatsminister Dr. Florian Herrmann bekannt gegeben. Dabei müssen Infektionsschutzregeln eingehalten werden. Jeder müsse eine Maske tragen und Abstand halten. Und zwar zwei Meter zu jedem, der neben ihm in der Kirche sitzt. Zudem werden die Religionsgemeinschaften und Kirchen Infektionsschutzkonzepte entwickeln, die die jeweiligen Gegebenheiten berücksichtigen sollen.

(nh)

(Bildquelle: Dekanat Weiden)

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