
„Lockdown light“: Merkel und Söder verteidigen Maßnahmen
Jeder muss einen Beitrag leisten. Bundeskanzlerin Merkel hat heute in einer Regierungserklärung neue Maßnahmen angeordnet. Und diese seien geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.
Weniger Reisen und Besuche, Restaurants und Theater schließen wieder – Aktuell gebe es kein anderes Mittel als konsequente Kontaktbeschränkungen, um den Anstieg der Coronainfektionen zu stoppen, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie hat heute früh den „Lockdown light“ in einer Regierungserklärung im Bundestag verteidigt.
Sie habe gestern gemeinsam mit den Länderchefs die weitreichenden Einschränkungen immer mit dem Ziel, Schulen, Kitas und die Wirtschaft so lange wie möglich intakt zuhalten, beschlossen. Aber genau aus diesem Grund seien Einschränkungen im privaten Bereich nötig, so die Kanzlerin.
Die Beschlüsse der Bundesregierung zum Lockdown im Überbrlick:
- Kontaktbeschränkungen: In der Öffentlichkeit dürfen sich ab kommenden Montag nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes, insgesamt aber nicht mehr als zehn Menschen, treffen. Private Feiern seien nicht akzeptabel, so Merkel heute. Im Privaten sollen Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden.
- Veranstaltungen, Freizeit und Sport: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind ab 2. November nicht mehr erlaubt. Einrichtungen zur Freizeitgestaltung werden geschlossen. Dazu zählen Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbäder und Fitnessstudios. Der Profisport soll ohne Zuschauer weiterhin gestattet sein - das gilt auch für die Fußball-Bundesliga.
- Gastronomie: Auch die Gastronomie wird ab kommenden Montag geschlossen bleiben. Das betrifft auch Kneipen und Bars. Eine Ausnahme ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Ebenfalls offen bleiben Kantinen.
- Körperpflege: Dienstleistungsbetriebe für die Körperhygiene sollen ebenfalls geschlossen werden. Dazu zählen Massagepraxen, Kosmetik- und Tattoostudios. Friseursalons sollen weiterhin geöffnet bleiben.
- Tourismus: Touristische Übernachtungen im Inland sind verboten. Es sollen nur Übernachtungen aufgrund einer zwingenden Dienstreise weiterhin erlaubt bleiben.
- Das bleibt weiterhin offen: Schulen, Kitas, Groß- und Einzelhandel und Friseursalons. Auch der Individualsport, wie alleine Joggen gehen und medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien, bleiben weiter möglich.
Söder übernimmt Maßnahmen eins zu eins
Die Einstellung zu den strengen Kontaktbeschränkungen teilt auch Ministerpräsident Markus Söder. Auch er hat heute die Maßnahmen verteidigt – im bayerischen Kabinett: Er wird die gestern beschlossenen Einschränkungen eins zu eins in Bayern umsetzen.
Außerdem begrüßt die Regierung die Zusage des Bundes, mit bis zu 10 Milliarden Euro die Unternehmen, die von der Schließung beroffen sind, zu unterstützen:
Die Staatsregierung begrüßt die Zusage des Bundes, mit einem Finanzvolumen von bis zu 10 Mrd. Euro allen von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe zu gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Bund plant einen Erstattungsbetrag von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert würden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen will er nach Maßgabe der Obergrenze der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermitteln.
Die Staatsregierung begrüßt zudem, dass der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern will (Überbrückungshilfe III). Das betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem will der Bund den KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten öffnen und anpassen.
PM Bayerische Staatskanzlei
Die Regelungen werden ab kommenden Montag, dem 2. November, in Kraft treten und bis 30. November gelten. Nach den ersten zwei Wochen will die Kanzlerin gemeinsam mit den Länderchefs die Wirkung des „Lockdown light“ bewerten und anpassen.
(vl)