Bayern: Maximal fünf Menschen sollen sich treffen

Corona-Regeln für Dezember

Der Bund und die Länder haben sich gestern Abend auf weitere Coronamaßnahmen geeinigt. Ausnahmen gibt es für Weihnachten und Silvester.

Teil-Lockdown

Bis zum 20. Dezember werden die aktuellen Corona-Maßnahmen verlängert. Weiterhin bleiben Restaurants, Theater und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Bisher ist unklar, ob Gastronomie und Hotels ab dem 20. Dezember wieder öffnen dürfen und die der Teil-Lockdown insgesamt verlängert wird: „Das ist leider nicht absehbar“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Treffen

Weiterhin gilt: So wenig Menschen wie möglich treffen und möglichst zu Hause zu bleiben. Künftig soll nur mehr ein Haushalt mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Die Gesamtzahl ist von maximal zehn Menschen auf maximal fünf Menschen begrenzt worden. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

Weihnachten/Silvester

Für die Feiertage werden die Beschränkungen gelockert. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ möglich sein. Hier gilt eine maximale Teilnehmerzahl von zehn Menschen. Kinder sind auch hier bis 14 Jahre ausgenommen. Ein Böllerverbot wird es nicht geben. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sollen untersagt werden. Auf belebten Plätzen und Straßen soll die Verwendung von Böllern sogar verboten werden.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht wird ausgeweitet. Überall dort, wo sich Menschen auf engem Raum oder über einen längeren Zeitraum aufhalten, muss eine Maske getragen werden. Dies gilt auch unter freiem Himmel. An Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Sobald der Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden kann, muss keine Maske getragen werden.

Hotspot-Strategie

Für Regionen mit besonders hohen Fallzahlen sollen zusätzliche Beschränkungen gelten. Diese greifen ab einem Inzidenzwert über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Genaue Angaben zu den Einschränkungen wurden bei der Pressekonferenz nicht genannt. Es soll jedoch weitere Beschränkungen im Bereich der Schulen, des Einzelhandels sowie weitergehende Kontaktbeschränkungen.

Schulen

Wechselunterricht in geteilten Gruppen zu Hause und in der Schule soll weiterhin vor Ort fallen. Weitere Maßnahmen sollen bei einem Inzidenzwert oberhalb von 200 umgesetzt werden. Maßnahmen für Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe sollen weiterhin beschränkt bleiben. Auf Corona positiv getestete Schüler sollen sofort mit ihren Mitschülern in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Nach der Quarantäne soll ein Schnelltest gemacht werden.

Einzelhandel

Jetzt gilt auch vor dem Geschäft und auf den Parkplätzen eine Maskenpflicht. Zudem soll die Zahl der Menschen im Geschäft verringert werden. In kleineren und mittleren Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich weiterhin höchstens ein Mensch pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche befinden. Ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche soll höchstens ein Mensch pro 20 Quadratmetern zugelassen sein.

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