
Furth im Wald: Grenzübertritt nur mit Berechtigung möglich
Auch nach der Wiedereröffnung der Straßen- und Eisenbahnübergänge am vergangenen Dienstag befinden sich weiterhin Kontrollposten an der bayerisch-tschechischen Grenze. Die tschechische Polizei und das Militär nehmen stichprobenartig Kontrollen bei der Einreise in die Tschechische Republik vor. Aus gegebenem Anlass weist der Bezirk Oberpfalz daher vor den Feiertagen nochmals darauf hin, dass der Grenzübertritt nur aus berechtigtem Grund, z.B. aus beruflichen oder familiären Gründen, und mit den entsprechenden Nachweisen, insbesondere einem negativen Testnachweis auf Corona, erfolgen kann.
Touristische Fahrten und Tank- oder Einkaufsfahrten sind weiterhin nicht möglich. Auch Wanderer und Radsportler müssen sich noch gedulden, da die Nebenübergänge vorläufig geschlossen bleiben. Wer trotzdem den Übertritt an der grünen Grenze wagt oder die Kontrollen umgeht, muss mit empfindlichen Strafen der tschechischen Behörden rechnen. Landrat und Bezirkstagspräsident Franz Löffler bittet daher, auch mit Rücksichtnahme auf die tschechische Seite, die geltenden Regelungen zu beachten, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Angesichts der positiven Entwicklung der Corona-Zahlen und der stabilen Situation in den tschechischen Grenzkreisen, in denen es in den vergangenen Tagen kaum noch Neuinfektionen gab, rechnet er jedoch damit, dass es bald zu weiteren Lockerungen kommt. Aktuell gelten die Grenzkontrollen noch bis zum 13. Juni 2020.
(Bild- und Textquelle: Bezirk Oberpfalz)