
Corona-Krise
Keine Kontaktbeschränkungen mehr, Maskenpflicht bleibt bestehen
Wie geht es in Bayern nach dem 20. März weiter? Mit dieser Frage hat sich heute das Bayerische Kabinett beschäftigt. Das Ergebnis der Beratungen: Keine Kontaktbeschränkungen mehr, keine Obergrenzen bei Veranstaltungen mehr, die Maskenpflicht bleibt aber.
Eigentlich sollen am Sonntag, 20. März, alle tiefgreifenden Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus wegfallen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kritisiert den Plan der Ampel-Regierung. Es gebe so keine echten Schutzmaßnahmen. Daher hat sich heute das Bayerische Kabinett damit beschäftigt, ob Bayern einen Sonderweg gehen wird.
Staatskanzleichef Florian Herrmann betonte heute, dass der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Länder darum bittet, von der Übergangsregelung bis zum 2. April Gebrauch zu machen. Und das werde Bayern auch tun. Denn der Gesetzesentwurf vom Bund ist laut Herrmann nicht praktikabel. Daher wird die 15. Infektionsschutzverordnung in Bayern bis zum 2. April verlängert und teilweise verändert:
An sich bleibt die Maskenpflicht wie bisher gehabt bestehen. Einzige Ausnahme: Ab dem 21. März wird die Maskenpflicht am Sitzplatz in Grund- und Förderschulen abgeschafft. Eine Woche später fällt die Maskenpflicht auch in den fünften und sechsten Klassen. Weiterhin müssen Schüler im Schulhaus und in der Pause Maske tragen.
Folgende Regeln werden dann ab dem 19. März in Bayern wegfallen:
- die generellen Kontaktbeschränkungen
- die Zuschauer-Obergrenzen bei Veranstaltungen
- das Musik- und Tanzverbot
- das Alkoholverkaufsverbot
- die Sonderregeln für Gottesdienste und Versammlungen
- das Verbot von Volks- und Jahrmärkten
- die Verpflichtung zu festen Gruppen in Kitas
(vl)