
Oberpfalz
Isolationspflicht seit heute aufgehoben
Positiv auf Corona Getestete müssen sich seit heute nicht mehr isolieren. Das gilt nun in Bayern:
Rund 20 Monate galt nun die Isolatinospflicht für alle, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Nun hat Bayern als eines der ersten Bundesländer diese abgeschafft – und zwar mit dem heutigen Mittwoch. Die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen ist bereits seit April abgeschafft.
Seit heute dürfen also auch diejenigen ihre Wohnung verlassen, die einen positiven Corona-Test haben. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Maskenpflicht
Positiv Getestete ab sechs Jahren müssen künftig eine Maske tragen – mindestens eine medizinische Maske. Empfohlen wird allerdings eine FFP2-Maske. In der eigenen Wohnung muss die Maske nicht getragen werden. Außerdem nicht in Innenräumen, in denen sie sich als einziger aufhalten, und im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Betretungs- und Tätigkeitsverbot
In bestimmenten Einrichtungen dürfen positiv Getestete dennoch nicht arbeiten oder diese betreten. Damit sollen besonders gefährdete Gruppen geschützt werden. Dieses Verbot gilt für medizinische und pflegerische Einrichtungen. Ausnahme: heilpädagogische Tagesstätten. In Krankenhäusern, Vorsorge-, Rehabilitations- und Behinderteneinrichtungen und Rettungsdiensten dürfen alle Beschäftigten und Ehrenamtlichen trotz positivem Test arbeiten, wenn sie keinen Kontakt zu vulnerablen Menschen haben. Auch für Obdachlosen- und Asylbewerberheimen – also für große Gemeinschaftsunterkünfte – gilt das Betretungs- und Tätigkeitsverbot.
Wie lange muss ich Maske tragen?
Wer 48 Stunden symptomfrei ist, darf die Maske frühestens nach fünf Tagen wieder abnehmen. Aber: spätestens nach zehn Tagen endet die Maskenpflicht. Für die Betretungs- und Tätigkeitsverbote gelten die gleichen Zeiträume.
Muss ich nun mit Corona arbeiten?
Mit den neuen Regelungen gilt auch: Wer Corona hat, darf Arbeiten gehen – wenn er symptomfrei ist. Ein positiver Coronatest ist also nicht mehr zwangsläufig ein Grund für eine Krankmeldung. Es kommt nun mehr darauf an, ob man Symptome hat oder nicht. Es liegt nun an den Arbeitgebern, wie sie mit Coronapositiven umgehen werden. Auch Schüler dürfen in den Unterricht, wenn sie positiv auf Corona getestet wurden und keine Symptome haben.
Grundsätzlich gilt aber: Wer krank ist, bleibt zuhause. Wie es bei anderen Atemwegserkrankungen eben auch der Fall ist.
(vl)