
Amberg
Masken- und Testpflicht bleibt am Klinikum erhalten - Eigenerklärung fällt weg
Die 16. Bayerische Infektionschutzmaßnahmenverordnung wurde um eine Woche verlängert. Deshalb bleiben für Besucher die Pflicht zum Vorlegen eines Tests und die Maskenpflicht unverändert zunächst bis zum 2. Juli 2022. Allerdings wird ab sofort keine Eigenerklärung der Besucher mehr benötigt.
Weiterhin gilt im Klinikum für Patienten, Besucher, Begleitpersonen und Mitarbeitende aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine Masken- und Testpflicht. Ein medizinischer Mund-, Nasenschutz ist ausreichend. In Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko wie Untersuchungs- und Behandlungsräumen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Das Klinikum weist darauf hin, dass diese Maskenpflicht auch für alle MVZ-Praxen des Gesundheitszentrums St. Marien gilt. Beim Betreten der und während des Aufenthaltes in den Praxen, die sich innerhalb des Klinikums befinden, ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz verpflichtend. Auch hier ist in den Untersuchungsräumen, soweit dies möglich ist, eine FFP2-Maske zu tragen.
Aktuell werden im Klinikum St. Marien Amberg 17 Patienten mit einer bestätigten Corona-Infektion behandelt. Derzeit muss kein Covid-Patient intensivmedizinisch behandelt werden.
Alle Informationen rund um die Besuchsregeln sind auf der Startseite der Klinikumshomepage zu finden.
(vl)