Amberg

Masken- und Testpflicht bleibt am Klinikum erhalten - Eigenerklärung fällt weg

Weiterhin gilt im Klinikum für Patienten, Besucher, Begleitpersonen und Mitarbeitende aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine Masken- und Testpflicht. Ein medizinischer Mund-, Nasenschutz ist ausreichend. In Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko wie Untersuchungs- und Behandlungsräumen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Das Klinikum weist darauf hin, dass diese Maskenpflicht auch für alle MVZ-Praxen des Gesundheitszentrums St. Marien gilt. Beim Betreten der und während des Aufenthaltes in den Praxen, die sich innerhalb des Klinikums befinden, ist ein medizinischer Mund-Nasenschutz verpflichtend. Auch hier ist in den Untersuchungsräumen, soweit dies möglich ist, eine FFP2-Maske zu tragen.

Aktuell werden im Klinikum St. Marien Amberg 17 Patienten mit einer bestätigten Corona-Infektion behandelt. Derzeit muss kein Covid-Patient intensivmedizinisch behandelt werden.

Alle Informationen rund um die Besuchsregeln sind auf der Startseite der Klinikumshomepage zu finden.

(vl)

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